Videoüberwachung im öffentlichen Raum - Stadt Bern die Debatte geht weiter

Christian Brönnimann, Der Bund, 29.03.2010

Stadtrat gibt Startschuss für Videoüberwachung

Kehrtwende in der Stadt Bern – Grundlagen für Kamera-Einsatz gefordert.

Dem Berner Gemeinderat sind in Sachen Videokameras im öffentlichen Raum nicht mehr länger die Hände gebunden. Ausschlaggebend für das stadträtliche Ja am späten Donnerstagabend war die GFL/EVP-Fraktion. Noch vor knapp einem Jahr hatte sie gegen einen ähnlichen Vorstoss in Motionsform votiert. «Wir hätten einer verbindlichen Motion auch an diesem Donnerstag nicht zugestimmt», sagt GFL/EVP-Fraktionssprecher Peter Künzler dazu. Der Gemeinderat solle nun erst einmal einen Bericht erstellen mit den Leitplanken für allfällige Videoüberwachung.

Entscheidend für die Haltung seiner Fraktion sei, wo die Grenzen der Überwachung angesetzt würden, sagt Künzler und führt aus: «Es darf nicht sein, dass Leute im öffentlichen Raum beliebig und ohne Anlass beobachtet werden können.» Als Anlass reiche für ihn eine Häufung von Delikten an einem Ort nicht aus. Das heisst: Kameras an Hotspots wie der Aarbergergasse oder der Grossen Schanze, die an Wochenenden nachts grundsätzlich eingeschaltet sind, kommen für Künzler nicht infrage. «Die Kameras dürften erst eingeschaltet werden, um einen Polizeieinsatz vorzubereiten, um einen ganz spezifischen Anlass zu überwachen oder wenn ein Notruf eingeht», erklärt er.

Gemeinderat prescht vor
Gemeinderat Reto Nause (cvp) spricht von einem «Entscheid mit Signalwirkung». Nun sei der Startschuss gefallen, um ein Reglement zur Videoüberwachung in der Stadt Bern auszuarbeiten. Damit geht die Regierung weiter, als es der Parlamentsauftrag vorsieht. Ein Postulat verlangt nur nach einem Bericht, nicht aber nach einem Reglement. «Der Effekt des Postulats ist in diesem Fall eigentlich derselbe wie der einer Motion», sagt Nause dazu.

Hat sich die GFL/EVP-Fraktion also verspekuliert? «Nein, überhaupt nicht», sagt Peter Künzler. «Das Vorgehen des Gemeinderates ist zwar aussergewöhnlich, liegt aber ganz in seinem Ermessen.» Seine Fraktion behalte sich aber vor, mitzuhelfen, das Geschäft «bereits in der Eintrittsdebatte zu versenken», je nachdem wie der Reglementsentwurf aussehen werde, sagt Künzler.

Das rasche Vorgehen begründet Sicherheitsdirektor Nause mit dem «erheblichen Zeitdruck». Bisher sei der Gemeinderat wegen der abgelehnten Motion vor Jahresfrist «zum Nichtstun verdammt» gewesen. Für ihn am vordringlichsten sei die Überwachung des «Fan-Walks» zwischen Stade de Suisse und Wankdorfbahnhof, so Nause. Auch Echtzeitüberwachung solle möglich sein.

Im Reglement wird es primär darum gehen, Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe zu klären. Die Vorgaben, wo und wie Videoüberwachung grundsätzlich möglich ist, stammen vom Kanton. Gemäss Artikel 51a des Polizeigesetzes ist dies an Orten der Fall, «an denen Straftaten begangen worden sind oder an denen mit Straftaten zu rechnen ist». Will eine Gemeinde Kameras aufstellen, muss sie unter anderem ausweisen, welche Massnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung vorgängig am fraglichen Ort getroffen worden sind. Bewilligungsinstanz für Kameras ist die Kantonspolizei.

SP fordert dreijährige Pilotphase
Die SP Stadt Bern bedauert den Entscheid des Stadtrats, wie die Partei in einer Mitteilung schreibt. Die Mehrheit der Partei sei der Meinung, dass Videoüberwachung ein «untaugliches und unverhältnismässiges Mittel» sei. Die SP fordert nun ein dreijähriges Pilotprojekt mit externer Auswertung vor einer allfälligen definitiven Einführung von Kameras. Über die Standorte der Kameras solle der Stadtrat entscheiden können. Einzelne SP-Parlamentarier haben am Donnerstag für das Postulat gestimmt.



Christian Brönnimann, Der Bund, 08.10.2010

Videoüberwachung: Gemeinderat will keinen Pilotversuch

Im Gegensatz zum Gemeinderat fordert die SP, die Wirkung von Videoüberwachung erst einmal drei Jahre zu testen.

Übernächste Woche diskutiert der Berner Stadtrat die Frage, ob in der Stadt Bern Videoüberwachung im öffentlichen Raum grundsätzlich ermöglicht werden soll. Auf der Traktandenliste steht der gemeinderätliche Entwurf eines Videoreglements, das Zuständigkeiten und Abläufe festlegt. Dem kantonalen Recht entsprechend ist darin unter anderem eine Evaluation der Wirksamkeit der Kameras alle fünf Jahre vorgesehen.

Das ist den Kamera-Skeptikern nicht genug. In einem Postulat fordert die SP, dass vor einer möglichen definitiven Installation von Videokameras ein dreijähriger Pilotversuch durchgeführt wird. «Videoüberwachung ist umstritten. Die Auswirkungen auf die objektive Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl lassen sich nicht nachweisen», begründet SP-Stadträtin Leyla Gül den Vorstoss. Ein Probelauf ohne definitive Einführung sei deshalb unerlässlich.

Nause will nicht doppelt prüfen
Nun liegt die gemeinderätliche Antwort auf den Vorstoss vor. Daraus wird ersichtlich: Die Stadtregierung hält nichts von der Idee eines Pilotversuchs. Die kantonale Gesetzgebung alleine stelle bereits sicher, dass die Wirksamkeit der Videokameras geprüft werde. «Weil wir sowieso alle Kamerastandorte regelmässig evaluieren müssen, ist jedes Projekt gleichzeitig ein Pilotprojekt», sagt Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP). Und weiter: «Wenn wir nun auch noch auf Gemeindeebene eine Evaluation vorschreiben, dann müssen wir die Wirkung der Kameras zweifach prüfen, einmal nach drei und einmal nach fünf Jahren.» Es sei nicht sinnvoll, wenn kommunales und kantonales Recht auseinandergingen. Überdies: «Auch wenn erst einmal ein Pilotprojekt gemacht werden soll, braucht es dazu ein gültiges Videoreglement.»

Die SP steht mit ihrer Forderung indes nicht alleine da. In eine ähnliche Richtung geht ein Antrag der vorberatenden Kommission für Finanzen, Sicherheit und Umwelt (FSU). Sie beantragt ebenfalls, dass die erste Evaluation bereits nach drei und nicht erst nach fünf Jahren erfolgt. Zudem soll im Reglement explizit festgehalten werden, dass Kameras, deren Wirksamkeit nicht nachgewiesen werden kann, wieder abmontiert werden. «Der Antrag ist ein Versuch, sicherzustellen, dass das Videoreglement nicht missbraucht werden kann», erklärt Kommissionsreferentin Rania Bahnan Büechi (GFL). Die Tatsache, dass die technischen Möglichkeiten der Videoüberwachung noch neu seien, schüre Ängste.

Auch dem Kommissionsantrag steht Reto Nause skeptisch gegenüber. «Eine fünfjährige Betriebszeit vor der Evaluation ist sicherlich besser, weil dann verlässlichere Aussagen zur Wirkung möglich sind», sagt er. Würde der Stadtrat der zusätzlichen Sicherung zustimmen, wäre dies aber bloss «ein Schönheitsfehler». Wichtig sei das Reglement an sich. Dieses unterstützt die FSU-Kommission.

Externe oder interne Prüfung?
Im SP-Vorstoss wird zudem gefordert, die Wirksamkeit der Kameras sei von einer externen Stelle auszuwerten. Das Reglement sieht den Gemeinderat als Evaluationsinstanz vor. Dies sei ebenfalls von der kantonalen Gesetzgebung so vorgegeben, sagt Nause dazu. «Genauso wie alles andere Materielle zum Thema auch.» Würde zum Beispiel der Stadtrat mit der Evaluation der Kamerastandorte betraut, dann würde sich die Legislative zu stark «ins operative Geschäft» einmischen, so Nause.

Das Videoreglement und verschiedene Vorstösse zum Thema sind für die Stadtratssitzung vom 21. Oktober traktandiert.



Nächste Woche urteilt das Bundesgericht
Am kommenden Mittwoch wird sich das Bundesgericht in Lausanne mit der Videoüberwachung im Kanton Bern befassen. In einer öffentlichen Sitzung berät es über eine Beschwerde der SP Kanton Bern und der Grünen Kanton Bern gegen die regierungsrätliche Videoverordnung. Ohne gesetzliche Grundlage und entgegen dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers, so kritisieren SP und Grüne, habe die Regierung in ihrer Verordnung die sogenannte «Echtzeitüberwachung» an öffentlichen Orten zugelassen. Das zugrunde liegende Polizeigesetz erlaube aber keine konstante Live-Überwachung des öffentlichen Raums oder öffentlicher Gebäude, sondern lediglich eine nachträgliche Auswertung von Videoaufnahmen zur Aufklärung von Straftaten. SP und Grüne verlangen darum vom Bundesgericht, die Bestimmung über die Echtzeitüberwachung aus der bernischen Videoverordnung zu streichen. Der bernische Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) dagegen stellt sich auf den Standpunkt, dass die Echtzeitüberwachung «eine absolute Selbstverständlichkeit» sei und im kantonalen Polizeigesetz durchaus eine ausreichende Gesetzesgrundlage finde.


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