Mietrecht in der Schweiz bleibt wie es ist - Mieten steigen weiter!

Definitiv keine Änderungen im Mietrecht

Pascal Krauthammer & Philipp Burkhardt, Rendez-vous (DRS1), 14.09.2010

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Von der geplanten Mietrechtsrevision ist nur noch ein Scherbenhaufen übrig geblieben. Der Nationalrat hat die Vorlage vom Tisch gewischt. Damit bleibt alles beim Alten, die Mieten bleiben an den Hypothekarzins gekoppelt.

Der Debattenbericht und eine Einordnung.


Mietrechtsrevision gescheitert

Philipp Burkhardt, Echo der Zeit (DRS1), 14.09.2010

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Beim Mietrecht in der Schweiz bleibt alles beim Alten. Das dreijährige Ringen im Parlament war vergeblich. Auch künftig hängt die Höhe der Miete vom Hypozins ab und nicht von der allgemeinen Teuerung. Interview mit Bundesrätin Doris Leuthard.


Grosse Ernüchterung nach dem Scheitern der Mietrechtsrevision

David Vonplon, Tages Anzeiger, 15.09.2010

Der Nationalrat hat die Neugestaltung des Mietrechts begraben. Es drohen einschneidende Erhöhungen.

Bei keinem anderen Thema tut sich die Politik so schwer mit Reformen wie im Mietrecht. Und seit gestern ist diese leidvolle Geschichte um ein Kapitel reicher: Der Nationalrat schickte die Revision des Mietrechts mit 88 zu 86 Stimmen bachab. Das Scheitern der Vorlage ist keine allzu grosse Überraschung: Dem linken Lager fehlte die Überzeugung, dass die Mietzinsen nach dem Systemwechsel stabilisiert würden, die SVP favorisiert ohnehin ein Marktpreismodell.

Alle Appelle von Bundespräsidentin Doris Leuthard, einer verträglichen Lösung zuzustimmen, verhallten ungehört. Wieder einmal bleibt alles beim Alten: Statt an die Teuerung werden die Mieten auch in Zukunft an den Hypothekarzins gekoppelt, und das Mietrecht bleibt so kompliziert wie eh und je.

«Für Mieter wird es bitter»
Gross ist die Ernüchterung darüber beim Deutschschweizer Mietverband, der im Gegensatz zu den Westschweizer Kollegen vehement für einen Systemwechsel eintrat. Im Herbst 2007 hatte man am runden Tisch einen historischen Kompromiss mit dem Hauseigentümerverband ausgehandelt. Nun ist dieser Makulatur: «Das Parlament hat eine sehr gute Chance für eine Verbesserung der Mietzinsgestaltung vertan», sagt Regula Mühlebach, die Geschäftsleiterin des Deutschschweizer Mieterverbands. Sie rechnet mit «massiven Mietzinsschüben in den nächsten Jahren». Ins gleiche Horn stösst Bundespräsidentin Leuthard: «Für die Mieter wird es in den nächsten Jahren bitter, mit steigenden Hypozinsen und der Teuerung.» Trotz Handlungsbedarf sei dem Bundesrat die Lust vergangen, im Mietrecht etwas zu tun, sagte Leuthard auf Radio DRS.

Anders der Deutschschweizer Mieterverband: Er will sich nach dem Nein nicht einfach geschlagen geben, sondern die teuerungsgebundene Indexmiete gleichsam durch die Hintertür einführen: über kantonale oder interkantonale Rahmenmietverträge. «Wir werden deshalb mit den Vermieterverbänden das Gespräch suchen», sagt Mühlebach.

Zufriedene Hauseigentümer
Beim Hauseigentümerverband will man sich diesem Anliegen nicht grundsätzlich verschliessen, wie Monika Sommer, stellvertretende Direktorin des Verbands erklärt. Sie bezweifelt allerdings, dass die Immobilieninvestoren ein Interesse daran hätten, dass in jeder Region ein anderes Mietrecht gilt. Zudem habe der Verband Signale erhalten, dass sich auch in der Deutschschweiz einige Mieterorganisationen gegen eine Indexmiete wendeten, so etwa der Zürcher Mieterverband. «Daher ist wohl keine Einigung möglich», so Sommer. Einen dringenden Handlungsbedarf sehen die Hauseigentümer nicht: «Mit dem heutigen Mietrecht haben alle Parteien zu leben gelernt», sagt Sommer. Mit der Einführung des Referenzzinssatzes habe sich das System gar noch verbessert.

Mehr Erfolg könnte der Deutschschweizer Mieterverband mit einer anderen Forderung haben: Er will die Berechnung des Referenzzinssatzes ändern, der für die Berechnung der Mieten gilt. Aus Sicht des Verbands benachteiligt das heutige Modell die Mieter. So liegt der Referenzzinssatz bei 3,0 Prozent, der Durchschnittssatz aller Hypotheken aber nur bei 2,69 Prozent. Auf Anfrage heisst es beim Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), dass man die Festlegungsart des Referenzzinssatzes überprüfen werde. Dabei gehe man alle Verbände an, in der Hoffnung, zumindest hier eine Einigung zu erzielen.


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