Fernhalteartikel: Polizei und Stadtregierung setzen in der gesamten Stadt Bern SVP-Zone um

In die Zelle wegen drei Flyern

Simon Jäggi, Der Bund, 13.09.2011

Wegen drei Flyern festgehalten, gefesselt und weggewiesen: Zwei festgenommene Personen kritisieren die Polizei für ihren Einsatz an der SVP-Kundgebung. Doch der Staatsrechtler relativiert.

Marcel Stolz wollte am Samstagnachmittag nicht gegen die SVP demonstrieren, er ging in die Berner Innenstadt, um mit Kollegen einen Workshop vorzubereiten – einen Workshop für Mitglieder des Kinder- und Jugendverbands Jungwacht Blauring (JuBla). Stolz trug schwarze kurze Hosen und ein T-Shirt von Esprit – wie ein Politaktivist sieht der Student nicht aus. Er bezeichnet sich selbst als politisch interessiert, aber nicht als links. An der Uni Bern engagiert er sich bei der Tuxpartei, die in ihren Anliegen der Piratenpartei ähnelt. «Ich bin jemand, der sich informiert und die Dinge auch kritisch hinterfragt.»

Bevor er seine Kollegen getroffen hatte, war Stolz bereits zweimal von der Polizei kontrolliert worden. «Wir dachten uns: Wenn wir schon kontrolliert worden sind, nehmen wir einen Augenschein, was läuft.» Die Zugangskontrollen passierte das Trio problemlos. Nach wenigen Minuten wurden die drei JuBla-Mitglieder aber von Broncos eingekreist und der Polizei übergeben. «Wir haben mehrmals nachgefragt, was der Grund dafür sei.» Lange Zeit erhielten die drei keine Antwort. Danach hiess es von der Polizei: Den Broncos sei aufgefallen, dass sie «komisch auf dem Platz herumgelaufen und telefoniert» hätten.

Mit Kabelbindern gefesselt
Nach eigenen Angaben verhielt sich Stolz bei der Festhaltung friedlich und kooperativ. Dennoch wurde er mit Kabelbindern gefesselt und im Kastenwagen ins Park + Ride Neufeld gefahren, wo die Kantonspolizei bei Grosseinsätzen Zellen einrichtet. Nach längerer Warterei und kurzer Befragung konnte Stolz gehen – zwei Stunden nachdem er festgehalten worden war. Stolz ist empört: Die Polizei habe «wahllos Bürger abtransportiert». «Dass ich mich politisch informieren will, reicht doch als Grund nicht aus, um mich zwei Stunden in Gewahrsam zu nehmen.»

Der Einsatz der Polizei anlässlich des «SVP-Familienfestes» erntet Kritik. Linke Kreise monieren die Einschränkung der Bewegungs- und Meinungsfreiheit. Tausend Polizisten aus verschiedenen Kantonen standen im Einsatz, wie die Medienstelle der Kapo bestätigt – der Aufwand wird sich auf rund eine Million Franken belaufen. Gemäss Kantonspolizei wurden 55 Personen festgehalten. Bei den Anhaltungen fand die Polizei Messer, Reizstoff, Spraydosen oder Brandbeschleuniger. Zudem sprach die Kantonspolizei 37 Wegweisungen aus – als «letztes Mittel», wie Polizeisprecher Michael Fichter betont, zuvor hätten die Einsatzkräfte die Kontrollierten mündlich gebeten, sich zu entfernen.

Einer, der ein Rayonverbot erhalten hat, ist Philipp Zimmermann, der für die Jungen Grünen im Spiezer Parlament sitzt. Er sei als Passant unterwegs gewesen, als er beim Käfigturm von Polizisten kontrolliert wurde. In seinem Rucksack fanden diese drei Flugblätter mit politischem Inhalt – am Tag zuvor hatte Zimmermann diese zugesteckt bekommen. «Ich wollte die nicht verteilen, es waren ja nur drei Flyer.» Der Jungpolitiker wurde in Gewahrsam genommen, ebenfalls gefesselt und ins Neufeld gefahren. Am Samstag habe es eine Reihe willkürlicher und unverhältnismässiger Festhaltungen gegeben, ist Zimmermann überzeugt. In seiner Zelle traf er einen Gärtner, der seine Heckenschere bei sich trug: «Er wollte sich nach der Arbeit ein Bier im Bahnhof holen.»

«Es ist ein absoluter Skandal, wegen drei Flyern festgehalten zu werden», findet Zimmermann – das komme der Aufhebung jeglicher politischer Rechte gleich. Auch ist der 24-Jährige aufgebracht, eine Wegweisung erhalten zu haben – und dies weil er im «Zusammenhang mit den unbewilligten Anti-SVP-Protestaktionen» angehalten worden sei, wie es in der vorgedruckten Verfügung heisst. Darin wird den Weggewiesenen auch vorgeworfen, durch «ihre Anwesenheit in einer Ansammlung (...) die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet und gestört zu haben». Das Rayonverbot galt in der Innenstadt – bis am Sonntagmorgen früh. «Es gab ja gar keinen Protest – und daran teilgenommen habe ich schon gar nicht», sagt Zimmermann. Er wird gegen sein Wegweisung Beschwerde einreichen.

Für die Jungen Grünen ist der Fall «eine neue Stufe der Repression»; Menschen würden sogar verhaftet und mit Rayonverbot belegt, wenn sie sich an keinerlei politischen Aktionen beteiligten. Auch an der kürzlichen Sitzblockade in Mühleberg wendete die Polizei den Wegweisungsartikel («Lex Wasserfallen») im grossen Stil gegen Demonstranten an: 26 Atomkraftgegner müssen sich bis Ende September einem 12 Quadratkilometer grossen Perimeter um Mühleberg fernhalten. «Diese Praxis darf nicht einreissen», sagt Aline Trede, GB-Stadträtin und Junge Grüne, die selber verhaftet wurde. Gegen die Verfügung anlässlich der Sitzblockade wollen Trede und ihre Mitstreiter Beschwerde führen – und im Stadtrat wird ihre Fraktion eine Interpellation zur neuen Wegweisungs-Praxis eingeben.

Die Kantonspolizei nimmt zu einzelnen Fällen grundsätzlich keine Stellung. Polizeisprecher Fichter meint einzig: «Die Flyer stehen in Zusammenhang mit Gruppierungen, welche der Polizei von früheren, gewalttätigen Veranstaltungen bekannt sind». Und Fichter betont auch, dass die Polizei im Nachgang zum Einsatz in erster Linie positive Rückmeldungen erhalten habe. «Die bewilligte Kundgebung auf dem Bundesplatz lief störungsfrei ab, es kam zu keinen Gegenkundgebungen.»

Auch Markus Müller, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bern, mahnt, den aufgeheizten Kontext zu beachten, in dem der Polizeieinsatz stattgefunden hat. «Im Nachhinein wirkt es vielleicht unverhältnismässig, dass jemand wegen drei Flyern weggewiesen wird», sagt Müller. Bei der Frage nach der Verhältnismässigkeit müsse man aber nach den konkreten Verhältnissen fragen – und das SVP-Fest habe in einer hochexplosiven Atmosphäre stattgefunden, der Ausschreitungen vor vier Jahren wegen.

Die Polizei habe vor einer schwierigen Aufgabe gestanden. In einer solchen Situation genüge es, wenn jemand einen verdächtigen Eindruck mache. «Es ist wie beim Zoll: Auch hier müssen sich die Beamten auf ihre Erfahrung und ihr Gespür verlassen – daher kommt es fast zwangsläufig zu einer gewissen Willkür.» Kritischer betrachtet der Professor aber den Umstand, dass den Weggewiesenen auf einem vorgedruckten Dokument unterstellt wird, an einer unbewilligten Demo teilgenommen zu haben – obwohl eine solche nachweislich nicht stattgefunden hat.

Waren die Fesselungen rechtens?
Auch zweifelt Müller daran, ob die Fesselung der beiden Festgehaltenen gerechtfertigt war. Das Polizeigesetz erlaubt eine solche nur unter strengen Voraussetzungen, etwa bei tätlichem Widerstand oder wenn bei beim Transport mehrerer Personen Sicherheitsprobleme entstehen. Stolz und Zimmermann sind aber nach eigenen Angaben alleine in einer Kastenwagenzelle gesessen und haben sich nicht renitent benommen. Bei der Polizei heisst es dagegen: «Wir gehen davon aus, dass die Fesselungen gerechtfertigt waren.»




Pressemitteilung des Ermittlungsausschusses des Berner Antirep von Samstag 10.09.2011

Das Antirep-Bern hat von der ersten Medienmitteilung der Kantonspolizei (Heute um 17:00 Uhr) zur „SVP-Kundgebung“ vom 10. September in Bern Kenntnis genommen. Aufgrund der Informationen die uns zur Zeit vorliegen, sehen wir uns veranlasst eine erste Gegendarstellung und Präzissierung der Informationen der Kantonspolizei zu veröffentlichen. Dies insbesondere weil die Repression am heutigen Samstag in Bern ein selten dagewesene Ausmass angenommen hat. (1)

Auf drei Punkte wollen wir speziell hinweisen:

Erstens ist die Darstellung der Polizei sie hätte Personenkontrollen „insbesondere rund um den Raum Bundesplatz“ durchgeführt, irreführend. Gemäss den uns vorliegenden Informationen, wurden Personen, die äusserlich als Nicht-SVPler_innen eingestuft wurden, auf dem ganzen Stadtgebiet, inklusive Aussenquartieren, der Aglomeration und in Zügen Personenkontrollen unterzogen. In den meisten Fällen wurde die Betroffenen wiederholt kontrolliert; gesamthaft wurden mehrere Hundert Personen im Verlauf des Tages von der Polizei angehalten und weggewiesen.

Zweitens widersprechen wir der Aussage der Polizei zu den „Fernhalteverfügung mit Perimeter“, welche in der Polizeimitteilung wie folgt wiedergegeben wurde: „Einige Personen wurden angewiesen, sich nicht mehr in die Region Bundesplatz zu begeben.“ Nach unseren Informationen wurden die Fernhalteverfügungen grossflächig schriftlich wie mündlich verteilt und beinhalteten ein Verbot des Aufenthaltes in der gesamten Innenstadt (City-West, Bahnhof, Obere Altstadt, Untere Altstadt und die Matte, link_ikon vgl. Anhang) bis am 11.09 um 06:00 Uhr morgens.

Drittens wurde die Wegweisung meist aufgrund von fadenscheinigen Gründen, wie falsches Aussehen, komisches Verhalten oder die betroffene Person sei nicht Mitglied der SVP ausgesprochen. Diese Wegweisungspraxis widerspricht den Vorgaben des Bundesgerichts-entscheides vom Januar 2006 (BGE 132 | 49). (2)

Die massive Präsenz von Polizeinheiten des nordwestschweizerischen Polizeikonkordats, unterstützt von Einheiten aus der Westschweiz und dem Tessin haben die Berner Innenstadt faktisch in eine Festung verwandelt. Dieser Umstand hat einerseits legitimen Protest gegen die fremdenfeindliche Hetze der SVP verunmöglicht. Andererseits kam die Polizeitaktik für Menschen, die nicht in das rechtskonservative Erscheinungsbild der SVP passten, einer faktischen Verbannung aus dem öffentlichen Raum der Stadt Bern gleich.
Diese massive Ausdehnung der „Lex-Wasserfallen“ und die meist fadenscheinigen Begründungen für die Wegweisungen sowie die heute angewandte Wegweisungspraxis an sich, entbehren schlicht jeder Rechtsstaatlichkeit.

Eine detailliertere Aufarbeitung der Ereignisse des heutigen 10. September folgt voraussichtlich in den nächsten Tagen.

Freundliche Grüsse
Antirep Bern

1 Siehe: http://www.police.be.ch/police/de/index/medien/medien/aktuell.meldungNeu.html/police/de/meldungen/police/news/2011/09/20110910_1704_stadt_bern_mehrereanhaltungenwaehrendkundgebungstand1700uh
2 Siehe: http://sorminiserv.unibe.ch:8080/tools/ainfo.exe?Command=ShowPrintText&Name=c1132049


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