G20 April 2009 - Juristisches Nachspiel in London

Einkesselungsmethoden der Londoner Metropolitan Police (MET) rund um den G20 Gipfel im April 2009 als gesetzeswidrig erklärt

Tausende könnten vor Gericht klagen, nachdem Richter die am G20 eingesetzte Polizeigewalt am 14. April 2011 für ungerechtfertigt erklärten.

Germaine Françoise Spoerri

Das Obergericht urteilte am 14. April 2011, dass die Londoner Metropolitan Police (MET), in der Art und Weise, wie sie bis zu 5'000 Demonstrant_innen an den G20 Protesten vom April 2009 eingekesselte, Gesetzesbruch begangen hat. Scotland Yard könnte nun von Tausenden für falsche Inhaftierung vor Gericht gezogen werden.

10'000 Protestierende waren nach London gekommen, um am 1. April 2009 gegen das Zusammenkommen führender Staatsmänner und -frauen am G20 Gipfel zu demonstrieren. Der „Höhepunkt“ der Proteste wurde kurz nach 19 Uhr erreicht, hat das Obergericht nun geurteilt, als tausende Umweltaktivist_innen widerrechtlich gegen ihren Willen am karnivalesken Climate Camp in Bishopsgate festgehalten wurden und Riot Officers begannen, die Menge mit Schlagstöcken und Schildern gewaltsam zu deplatzieren.

Die Polizei sagte aus, sie habe das Camp „eingedämmt“, weil sie befürchtete, dass sich Personen einer teilweise gewalttätigen Demonstration vor dem Royal Exchange der hiesigen Demonstration anschliessen würden. Das Hauptelement dieses Vorgehens der Metropolitan Police waren “Kessel”, ein Versuch, tausende von Menschen oft für mehrere Stunden innerhalb einer Polizeikette festzuhalten. Das Resultat waren blutige Zusammenstösse, als Protestierende versuchten, auszubrechen.

Um etwa dieselbe Zeit, und nur einige hundert Meter entfernt, wurde Ian Tomlinson, ein Zeitungsverkäufer, der einen Heimweg durch die Polizeiketten suchte, die sich um die Bank of England formiert hatten, von einem MET Polizisten zu Boden geschlagen. Tomlinson verlor das Bewusstsein und verstarb weniger als 3 Minuten später. Aktivist_innen mit Videokameras hatten die Ereignisse gefilmt, die auf Youtube mehr als 500'000 aufgerufen wurden. Kein leitender Polizist hat bisher die volle Verantwortung für die Fehler am G20 übernommen.

Das Obergericht verurteilte die Gewaltanwendung als exzessiv und konstatierte, dass die Rechte unschuldiger Teilnehmer_innen verletzt worden seien: “Es ist evident, dass Momente unangemessen unflexibler Freilassung [aus dem Kessel], sowie Momente unnötiger und ungerechtfertigter Gewaltanwendung während der Einkesselungsoperation stattgefunden haben.“

Die Richter hielten ausserdem fest, dass die Polizei die Taktik der Massenfesthaltung (und -festnahme) einsetzte, obwohl sie die Demonstration rund um das Climate Camp als friedlich eingestuft hatte, und dass während einer dieser Operationen an diesem Tag von Seiten der Polizei Gesichtshiebe, Ohrfeigen und Schläge mit Polizeischilden ausgeteilt wurden, als diese versuchte, eine Demonstration gegen Klimawandel örtlich zu deplatzieren. Die Richter beurteilten die ausgeübte Gewalt als “ungerechtfertigt” und kritisierten die „unpräzisen“ Befehle der Oberbefehlshaber während der Operation. Massenfesthaltungen für über fünf Stunden seien als ungesetzlicher Freiheitsentzug gemäss Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtserklärung zu erklären.

Voraussetzung für eine gesetzlich gerechtfertigte Massenfesthaltung ist in Grossbritannien die Überschreitung von Schwellenwerten, wobei Offiziere beweisen können müssen, dass ein unmittelbarer - „imminenter“ - Friedensbruch vorliegt, der zu einer eigentlichen Bedrohung der öffentlichen Ordnung führt. Dies sei im Falle des Climate Camp nicht gegeben gewesen. Die mitternächtliche Auflösung der Demonstration, befanden die Richter, habe andererseits im Rahmen der Gesetze gelegen.

Der Fall war von zwei Aktivist_innen, HM und JM, welche sich unter den Festgehaltenen befanden, vor Gericht gebracht worden. Der Anwalt, der die Kläger_innen vor Gericht verteidigt hat, John Halford, sagte, dass das Urteil den Weg für tausende von Schadensersatzklagen gegen die Polizei und ihr widerrechtliches Vorgehen eröffne: “Jede damals eingekesselte Person kann nun gegen fehlerhafte Inhaftierung und für Schadensersatz klagen, weil sie gegen ihren Willen festgehalten wurde”.

Die MET wurde in den letzten Monaten von verschiedenen Seiten für ihr vorgehen an Demonstrationen kritisiert, als zu hart und unbeholfen am G20, und zu unvorbereitet an den letztjährigen Studierendenprotesten. Zum Urteil äusserte sie sich folgendermassen: “Wir glauben, dass diese Angelegenheit für die Fähigkeiten der Polizei, Unordnung in Protesten zu verhindern, so wichtig ist, dass wir Einspruch erheben werden. Der Metropolitan Police Service ist der Überzeugung, dass die Einkesselung in Bishopsgate weitere Szenen der Gewalt und kriminellen Schadens am 1. April 2009 verhindert hat.”

An allen drei grossen Studierendenprotesten Ende letzten Jahres wurden Kesselungen eingesetzt, was zu negativen Schlagzeilen führte, als sich herausstellte, dass sich unter den in eisiger Kälte Festgehaltenen auch Kinder in Schuluniformen befanden. Auch letzten Monat wurde die Taktik, in kleinerem Ausmass, wieder angewandt. Dies werde auch weiterhin geschehen, es sei jedoch die Art der Einkesselungen seit den G20 Protesten im April 2009 „verändert“ worden.

Die MET pionierte den Gebrauch von Kesseln in den späten 1990er Jahren, und setzte sie zum ersten Mal an einer öffentlicher Veranstaltung im Mai 2001 ein, wo Tausende am Oxford Circus in London eingekesselt wurden. Schon damals versuchten Protestierende rechtlich vorzugehen, mit dem Argument, dass es sich bei dieser Taktik grundsätzlich um ungerechtfertigte Inhaftierung handle. Die Klage von Lois Austin, die sagte, dass der Oxfordkessel sie vom Abholen ihrer Tochter abgehalten habe, wurde wiederholt abgewiesen, weil die Richter, nur wenige Monate vor dem G20, zugungsten der MET urteilte. Austin zieht den Fall nun vor den Europäischen Menschengerichtshof.

Das Urteil kann zwar nicht als direkte Verurteilung von Einkesselungs- und Massenfesthaltungstaktiken der Polizei eingestuft werden, wird jedoch klar als Abfuhr an die MET betrachtet und sendet ein klares Signal an Polizeikommandeure, die drakonische Taktiken für die Verhinderung von Gewalt wiederholt als notwendiges Mittel zur Kontrolle verteidigt haben.

Ob das Urteil nun eine internationale Sammelklage gegen Scotland Yard und die MET nach sich zieht, steht offen. Fakt ist jedoch, dass sich Gerichte in Bezug auf illegale und manchmal gewaltsame Anwendung von Polizeitaktiken an Demonstrationen nun erstmals zugunsten von Protestierenden ausgesprochen haben. Dass Einkesselungen nun also auch offiziell Menschenrechte und zivile Freiheiten unschuldiger, legaler Protestierenden aufhebt, wird langfristig auch Wellen nach Festlandeuropa und bis in die Schweiz schlagen.


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