1. Ein Blick zurück


link_ikon Einleitung
link_ikon 2. Migrationspolitischer Diskurs und Rechtspopulismus heute
link_ikon Bibliographie
1.1 Die Etablierung rechtspopulistischer Parteien seit den 1960er Jahren
Kein anderes Thema hat die Schweizer Politik und Öffentlichkeit nach dem Zweiten Weltkrieg so bewegt wie die „Überfremdung“ oder die „Antiüberfremdungsbewegung“, Floskeln, die zwar schon seit Beginn des Jahrhunderts in aller Munde lagen, jedoch kein politisches Gesicht besassen. Anfangs der 1960er Jahre änderte sich dies mit der Gründung mehrerer rechtspopulistischer Parteien, welche von da an in der Schweizer Parteienlandschaft eine zunehmend wichtige Rolle einnehmen konnten. Skenderovic und D'Amato haben die Entwicklung rechtspopulistischer Parteien seit den 1960er Jahren in drei Phasen aufgeteilt: Eine erste Phase lokalisieren sie in der Zeitspanne von 1961 bis 1979, welche durch den Aufstieg und den sporadischen Erfolg vier rechtspopulistischer Splitterparteien gekennzeichnet war, welche unter dem Begriff „Antiüberfremdungsbewegung“ zusammengefasst werden können (Skenderovic/D'Amato, 2009: 79ff.). Darunter fallen die 1961 gegründete Nationale Aktion gegen Überfremdung von Volk und Heimat (NA) und die 1964 gegründete Genfer Vigilance, wozu 1971 die Schweizerische Republikanische Bewegung (SRB) und 1975 die christliche Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) stossen. Eine zweite Phase erstreckt sich über die Jahre 1979 bis 1991, in welche die Gründungen weiterer zwei rechtspopulistischer Parteien fallen: Die Autopartei Schweiz (APS) wurde 1985 gegründet und die Lega dei Ticinesi (Lega) stiess 1991 dazu, zudem änderte die NA im selben Jahr ihre Namensgebung: Auf Grund vermehrter Medienberichten, welche ihre Verbindungen zur extremen Rechten dokumentierten und, wie das Bundesgericht urteilte, „der erschreckenden Ähnlichkeiten zur nationalsozialistischen Lehre der Äusserungen von NA-Politikern und Publikationen im Parteiorgan“ (zit. nach Frischknecht, 2007) nannte sich die NA neu Schweizer Demokraten (SD), um sich in der Öffentlichkeit von ihrem rechtsextremen Image lösen zu können. Während in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre der elektorale Erfolg rechtspopulistischer Parteien etwas zurück gegangen war – durch die Ölkrise von 1973 und durch die daraus entstehenden sozio-ökonomischen Veränderungen war das Thema der Migration in der öffentlichen Debatte etwas in den Hintergrund gerückt – war die zweite Phase von einer „Revitalisierung und einer Radikalisierung“ dieser Parteien gekennzeichnet (Skenderovic/D'Amato, 2008: 5). Dies obwohl zu Beginn der 1980er Jahre ein deutlicher Rückgang der Zahl der AusländerInnen verzeichnet wurde, was dem rechtspopulistischen Argumentarium vorübergehend etwas Wind aus den Segeln zu nehmen vermochte (BFS 2004b: 93).
„Among OECD countries, Switzerland lost the most jobs, a problem that principally affected foreigners. At that time, the majority of foreigners living in Switzerland were only in possession of one-year permits. By not renewing foreigner's permits, Switzerland was able to export its problems of unemployment. Indeed, foreigners were used as an economic buffer during a time of recession.“ (Riaño/Wastl-Walter, 2006: 9)
Die „Phase der Revitalisierung“ rechtspopulistischer Parteien verhielt sich somit antizyklisch zum AusländerInnenanteil in der Bevölkerung. Obwohl die Zeit von einer starken Abwanderung geprägt war, erlebte die NA einen erneuten Aufschwung und es entstanden mit der APS und der Lega zwei weitere Parteien am rechten Rand. Dies bedeutete zum einen eine Stärkung und zum anderen eine Differenzierung der rechten Parteien, was ihre Existenz untermauerte. Dieser Prozess wurde einerseits von einer inhaltlich-ideologischen, andererseits auch von einer rhetorischen Radikalisierung der letzteren begleitet. So wurden in dieser Zeit – vor allem von der NA – auch biologisch-rassistische Argumentationsmuster in den Diskurs aufgenommen, der nach wie vor von der Migrations- und seit den 1970er Jahren von der Asyl- und Flüchtlingspolitik dominiert war (Skenderovic/D'Amato 2009: 81). „Die Absicht war zu zeigen, dass die Mehrheit der Flüchtlinge kulturell 'fremdartig' sei und sich deshalb nicht in der Schweiz integrieren könne. Damit bauten sie eine Logik der Ausgrenzung auf, die sich auf die Betonung kultureller Differenzen stützte“ (Skenderovic/D'Amato 2008: 59). So sah zum Beispiel Jean-Jaques Hegg, Chefredaktor der SD-Parteizeitung „Volk + Heimat“ die „Problematik der Fremdbevölkerung“ folgendermassen:
„Geht die Einwanderung ständig weiter, geht die Schrumpfung [der Schweizer Bevölkerung d. Verf.] bis auf null, das einheimische Volk stirbt aus. Damit schwindet auch der eigenständige Charakter des betreffenden Volkes, die Menschheit ist wieder einmal um ein unersetzliches Gut ärmer. Durch Aufzwingung einer andauernden Einwanderung kann man also ein Volk ausrotten, Völkermord durch Fremdübervölkerung.“ (zit. nach Skenderovic/D'Amato 2008: 59)
Den elektoralen Höhepunkt erreichten die rechtspopulistischen Parteien in den Nationalratswahlen von 1991, wo sie im Nationalrat einen Gesamtstimmenanteil von 10,9 Prozent holen konnten (Skenderovic/D'Amato 2009: 80).

Den Anfang der dritten Phase der Geschichte des schweizerischen Rechtspopulismus lokalisieren Skenderovic und D'Amato Anfangs der 1990er Jahre. Diese ist vor allem gekennzeichnet durch den Aufstieg der strategisch neu orientierten und programmatisch radikalisierten SVP und deren Auftreten als starke Konkurrenz in der rechten Parteienlandschaft. Seit Ende der 1970er Jahre machte die Partei – unter Führung der Zürcher Kantonalpartei und insbesondere unter deren Vorsitzenden Christoph Blocher – immer wieder durch provokative Kampagnen zum Thema Sicherheit, Drogenpolitik und Migration auf sich aufmerksam. Der tiefgreifende Wandel der SVP in den 1990er Jahren geht zum einen auf die Führungsübernahme des radikalen Zürcherflügels zurück, welcher der nationalen Parteileitung, die eine Öffnung zur Mitte befürwortete, das Ruder aus den Händen zu reissen drohte. Zum anderen baute die SVP ihren Parteiapparat, die von ihr benutzten Kommunikationsmittel und ihre finanziellen Mittel massiv aus – zudem hat Christoph Blocher, inzwischen eine starke Leaderfigur der Partei, als schwerreicher Unternehmer mehrmals Propagandamaterial finanziert und so zu mehr öffentlicher Präsenz beigetragen (Skenderovic/D'Amato 2008: 114ff.) Ein Artikel der Wochenzeitung vom Juni 2007 fasst den Wandel der SVP vom „loyalen antisozialistischen Bürgerblock“ zum „Auffangbecken“ sämtlicher rechtspopulistischer Parteien in einem Satz zusammen: „Damit ist die Generation Schwarzenbach endgültig von Bord gespült; es braucht sie nicht mehr. Programmatisch und propagandistisch bewirtschaftet heute die SVP alles 'Volksfremde' – intensiver denn je“ (Frischknecht 2007).

1.2 Migrationspolitische Verschiebungen seit den 1960er Jahren: Von der Rotations- zur Quotenpolitik
Dieser Abschnitt soll aufzeigen, welche Vorlagen und Abstimmungen in den letzten vierzig Jahren die Schweizer Migrationspolitik massgeblich beeinflussten und in welcher Form rechtspopulistische Parteien die jeweiligen Abstimmungsdebatten und Diskussionen lenkten und beeinflussten. Es soll zeigen, wie sich die Einwanderungspolitik der Schweiz von der Rotationspolitik der 1950er und 1960er Jahre hin zu einer Stabilisierungspolitik mit jährlichen Ausländerquoten veränderte und wie über das so genannte 3-Kreise-Modell die aktuelle Migrationspolitik der Schweiz entstanden ist. Die Arbeit hat nicht den Anspruch, lückenlos die Schweizer Abstimmunsgeschichte zu Migrationsthemen aufzurollen, sie soll aber trotz ihres zusammenfassenden Charakters die wichtigsten Veränderungen in der Schweizer Migrationspolitik beinhalten und präsentieren.

Wie im vorangehenden Teil der Arbeit schon ausgeführt wurde, stieg die Zahl der AusländerInnen durch den wirtschaftlichen Aufschwung während der 1960er und 1970er Jahre stark an, was in der Bevölkerung neue „Überfremdungsängste“ auslöste. Als Reaktion darauf erliess die Regierung Dekrete, welche die Schweizer UnternehmerInnen verpflichteten, die Zahl der FremdarbeiterInnen zu reduzieren und sie nicht ohne Aufenthaltsbewilligung im Betrieb einzustellen. Solche Massnahmen vermochten aber nicht, die Zahl der AusländerInnen zu reduzieren – zudem geriet die Schweiz von Italien unter Druck, das bessere Bedingungen für die italienischen ArbeiterInnen forderte. 1964 unterzeichnete sie mit Italien ein Abkommen, das den Familiennachzug vereinfachen sollte und die im Minimum geforderten Jahre für den Erhalt der definitiven Niederlassungsbewilligung von zehn auf fünf Jahre verkürzte (Riaño/Wastl-Walter 2006: 8). Dieses Agieren der Regierung stand in völligem Kontrast zum Ruf nach „Antiüberfremdungsmassnahmen“ der Bevölkerung; in ihren Augen war die Regierung somit an der Lösung des „Überfremdungsproblems“ gescheitert. So lancierte 1965 die Demokratische Partei des Kanton Zürich die erste Initiative (I) gegen „Überfremdung“, welche unter anderem eine Beschränkung der AusländerInnenanteils an der Bevölkerung auf zehn Prozent forderte. Es kam aber nie zu einer eidgenössischen Abstimmung, da die Initiative zurück gezogen wurde (Skenerovic/D'Amato 2008: 288).

Schlagkraft „Schwarzenbachinitiative“ von 1970
Mit der zweiten Überfremdungsinitiative oder der Schwarzenbachinitiative – benannt nach dem charismatischen NA-Nationalrat James Schwarzenbach – gelang der NA Anfangs der 1970er Jahre ihr eigentlicher Durchbruch. Schwarzenbach, ultrakonservativer Verleger, Publizist und ehemals Mitglied der Nationalen Front (II), stilisierte sich mit seiner Wahl in den Nationalrat 1967 zur Führerfigur der Partei und wusste als brillanter Redner, seinen neu gewonnenen Einfluss im Parlament zu Gunsten der NA-Parteianliegen zu nutzen. Die wirtschaftliche und politische Umbruchstimmung – „die Wirtschaft boomt, die Zubetonierung der Landschaft schreitet voran die Sitten lockern sich“ (Renner 2004) – verunsicherte die Bevölkerung und Schwarzenbach schaffte ihr Sündenböcke für die ungewollten Veränderungen: hunderttausende von FremdarbeiterInnen. Die Forderungen der Initiative waren enorm; kein Kanton (mit Ausnahme von Genf) sollte zukünftig einen höheren Ausländeranteil als zehn Prozent aufweisen und keine Schweizer Arbeitskraft sollte entlassen werden dürfen, solange es ausländische ArbeiterInnen zu entlassen gebe (Riaño/Wastl-Walter 2006: 8). Wäre die Initiative angenommen worden, hätte dies für etwa 300'000 Menschen eine Ausweisung aus der Schweiz bedeutet (Renner, 2004). Nach einem der heftigsten und emotionalsten Abstimmungskämpfe der Schweizer Geschichte wurde die Initiative am Abstimmungstag von einer erschreckend knappen Mehrheit verworfen und liess Schwarzenbach somit als moralischen Sieger hervorgehen: „Obwohl die geschlossene Front der Gegner eindringlich vor Fremdenfeindlichkeit und wirtschaftlichem Eigengoal warnte, warfen am 7. Juni 1970 46 Prozent der Schweizer ein Ja für die Schwarzenbach-Initiative in die Urne.“ (Drews 2000) Frucht der Initiative war aber das drei Monate vor dem Abstimmungstag erlassene Dekret des Bundesrates, welches die Implementierung einer jährlichen Ausländerquote anordnete (Riaño/Wastl-Walter, 2006: 8). Auf diese Weise markierte die Regierung eine deutliche Annäherung an die rechtspopulistischen Parteien, welche nun inhaltlich partiell in Entscheidungsprozesse hinsichtlich Migrationsfragen integriert wurden. Die Schwarzenbachinitiative wurde somit zwar von den Schweizer Stimmbürgern – Frauen durften zu dieser Zeit noch nicht an Abstimmungen teilnehmen (III) – abgelehnt, trug aber trotzdem indirekt zu einem tiefgreifenden Wandel in der Schweizer Einwanderungspolitik bei. Von da an verfolgte die Regierung eine so genannte Stabilisierungs- oder auch Plafonierungspolitik, welche neben der festgelegten jährlichen Einwanderungsquote von FremdarbeiterInnen auch massive Restriktionen hinsichtlich deren zivilen Rechte beinhaltete, zum Beispiel die freie Wohnsitz- und Arbeitswahl betreffend (D'Amato 2008: 43). Trotz dieser Quotenpolitik stieg die Zahl der AusländerInnen an und es folgten in den Jahren nach der Schwarzenbachinitiative bis zum Jahr 1977 weitere drei „Überfremdungsinitiativen“, zwei davon – die Initiative „gegen Überfremdung und Überbevölkerung“ und jene „für die Beschränkung der Einbürgerungen“ – wurden wiederum von der NA eingereicht und eine dritte Vorlage „zum Schutze der Schweiz“ wurde von der SRB zur Abstimmung gebracht. Sämtliche dieser Vorlagen wurden aber deutlich abgelehnt. (Skenderovic/D'Amato 2008: 288) Dies vermutlich, wie bereits vorangehend gesagt wurde, einerseits durch den Rückgang des Ausländeranteils Anfang der 1980er Jahre, andererseits schien aber auch die neue Stabilisierungspolitik der Regierung rechte Kreise zu schwächen und wurde durch die deutliche Ablehnung der „Überfremdungsinitiativen“ vom Volk bestätigt.

1.3 Die 1980er Jahre: Das schwache Aufbäumen gegen den Rechtspopulismus
Die Einwanderungspolitik der rechtspopulistischen Parteien und deren Rhetorik, welche deutlich den migrationspolitischen Diskurs dominierte, rief ab der zweiten Hälfte der 1970er Jahre vermehrt Widerstand und Unzufriedenheit in verschiedensten politischen Kreisen und Gruppierungen hervor. 1981 trat mit der „Mitenand“(Miteinander)-Initiative ein neuer Akteur auf. Die Initiative zielte vor allem auf eine verbesserte praktische Umsetzung der AusländerInnenpolitik ab und nicht, wie dies die Regierung bisher tat, auf die Stabilisierung der Quoten. In diesem Abschnitt sollen insbesondere die „Mitenand“-Initiative und die Debatte um die Revision des ANAG (Bundesgesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern) von 1982 erläutert werden. Weitere Eckpunkte in der migrationspolitischen Entwicklung der Schweiz – auf welche im Rahmen dieser Arbeit nicht eingegangen werden kann – waren die Ablehnung des Bundesbeschlusses über die Erleichterung gewisser Einbürgerungen von 1983, die Änderung des Asylgesetzes und des ANAG von 1987, sowie insgesamt drei weitere „Überfremdungsinitiativen“, wovon zwei aber nie zur Abstimmung kamen und eine deutlich abgelehnt wurde.

Die „Mitendand“-Initiative
Der Stein zur „Mitenand“-Initiative wurde von der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) ins Rollen gebracht, welche in erster Linie die Lebenssituation und die Rechtsstellung der AusländerInnen in der Schweiz verbessern wollte. Es entstand eine überparteiliche Trägerschaft, die von 36 Organisationen gegründet wurde. Die Initiative, welche am 5. April 1980 zur Abstimmung kam, beinhaltete in ihrem Grundriss folgende Punkte:
„Unter Beibehaltung der Stabilisierungspolitik sollte den in der Schweiz lebenden Ausländern die gleiche humane und soziale Behandlung zuteil werden wie den Schweizern selbst. Dies sollte den Migranten ermöglichen, zukünftig mit ihren Familien in der Schweiz zu leben und frei von arbeitsmarktrechlichen Restriktionen ihren Beruf und Wohnort auszuwählen. Ausserdem sollten den Ausländern, die weiterhin in der Schweiz bleiben wollten, Eingliederungsmassnahmen zur Verfügung gestellt werden. Daneben sollte zum ersten Mal auch die Rechtsstellung der Saisonniers gefestigt werden, insbesondere hinsichtlich der Gleichstellung beim Bezug von Sozialversicherungsleistungen und beim Wechsel des Arbeitsplatzes.“ (Skenderovic/D'Amato 2008: 71)
Es scheint nicht erstaunlich, dass die NA die Initiative von Anfang an ablehnte, da sie ihrer Ansicht nach nur die Probleme der ImmigrantInnen löse, nicht aber die staatspolitischen, und da die ausländische Wohnbevölkerung – sollte die Initiative angenommen werden – nicht auf einen „tragbaren“ Bestand reduziert werden könne (Die Tat, zit. nach Skenderovic/D'Amato 2008: 74). Insgesamt stiess die Initiative durchs Band hinweg auf Ablehnung: Von den Bundesparteien sprachen sich nur die Sozialdemokraten (SP) für das Begehren aus. Grund für die breite Ablehnung war die Befürchtung wirtschaftlich negativer Konsequenzen und dass es zu einer erneuten Stärkung xenophober Propaganda kommen könnte. Zudem waren viele der Auffassung, dass das revidierte AusländerInnengesetz, welches 1982 zur Abstimmung anstand, schon zahlreiche Forderungen berücksichtigen würde und somit als gangbare Alternative angesehen werden konnte. Den Erwartungen entsprechend folgten die Mehrheit der Stimmberechtigten den Empfehlungen des Bundesrates und die „Mitenand“-Initiative wurde am 5. April 1981 mit einem Nein-Stimmenanteil von 83,8 Prozent abgelehnt (Skenderovic/D'Amato, 2008: 75).

Die Revision des ANAG von 1982
Wie vorangehend bereits angetönt, wurde der von Bundesrat und Parlament eingereichte Vorstoss zur Revision des AusländerInnengesetzes als alternativen Mittelweg zur „Mitenand“-Initiative propagiert und die Vorlage wurde diesmal von allen Bundesparteien, sowie von Kirchen- und Wirtschaftsverbänden befürwortet (Ibid.: 79). Es sollte demnach eine Gesetzesgrundlage erarbeitet werden, auf deren Basis die AusländerInnen eine den völkerrechtlichen Auffassungen angepasste Rechtsstellung erhielten, sowie einen garantierten Rechtsschutz während ihrer Zeit in der Schweiz. Unter „verbesserter Rechtsstellung“ sollten folgende Punkte ins Gesetz aufgenommen werden: Erstens sollten nach fünfjährigem Aufenthalt in der Schweiz alle AusländerInnen Anspruch auf eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung erhalten und der Familiennachzug sollte spätestens nach zwölf Monaten gestattet werden (später vom Nationalrat auf sechs Monate gekürzt); zweitens sollte eine ausländerrechtliche Gleichbehandlung von Mann und Frau im Gesetz festgehalten werden und drittens sollte die Umwandlung vom Saisonnierstatus in den Aufenthaltsstatus erleichtert werden (Ibid.: 77 ff.). Auch diese, im Vergleich zur „Mitenand“-Initiative, mildere Form einer ANAG-Revision lehnte die NA entschieden ab und reichte im September 1981 bei der Bundeskanzlei mit 83'960 Unterschriften das Referendum ein. Ihr Hauptargument gegen das neue Ausländergesetz war altbekannt: „Übervölkerungstod der Schweiz“.
„So warnte Valentin Oehen [damaliger Parteipräsident] […] davor, dass nach der Ölkrise eine Ernährungskrise auf die Schweizer Bevölkerung zukommen würde, da es mehr Esser gebe und das Kulturland zu einer Betonwüste reduziert würde. Denn das neue Gesetz lasse ein Bevölkerungswachstum von 45 000 Menschen pro Jahr zu, und wenn sich die Rechtsstellung der Ausländer stabilisieren würde, würde das automatisch zu einer Reduzierung der Rückwanderung führen.“ (Skenderovic/D'Amato 2008: 81)
Obwohl das Referendum (IV), ausser von der RBS, von keiner Partei unterstützt wurde und von Beginn weg unter allen politischen AkteurInnen ein grosser Konsens herrschte, dass die Gesetzesvorlage anzunehmen sei, wurde die in dieser Form geplante Revision des ANAG am 6. Juni 1982 überraschend mit einem Nein-Stimmenanteil von knappen 50,4% abgelehnt (Skenderovic/D'Amato 2008: 288). Offensichtlich hatte das Referendum einen starken Rückhalt in der Bevölkerung und die schwache Ja-Kampagne der grossen Parteien bot der NA und ihren Argumenten viel zu viel Präsenz und hat ihr somit zu einem Sieg verholfen.

1.4 Die 1990er Jahre: Annäherung an die EU und die Abkehr von der Quotenpolitik
Während den 1990er Jahren war die Schweiz aus verschiedenen Gründen gezwungen, ihre Einwanderungspolitik erneut zu überdenken. In einer Phase der Annäherung an Europa – ein Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wurde 1992 aber nach einem von der SVP dominierten Wahlkampf abgelehnt – schaffte die Schweiz das Saisonnierstatut (zuerst 1991 für Personen der nicht EG-Staaten und 2002 auch für Angehörige der EU) ab, das in den Augen der EU-Staaten unhaltbar geworden war, wodurch die FremdarbeiterInnen ihre Pufferfunktion verloren (Riaño/Wastl-Walter, 2006: 9). Zudem konnten viele Auswanderungsländer nach italienischem Vorbild bessere Aufenthaltsbedingungen für ihre BürgerInnen durchsetzen, was den Anteil der Niederlassungsbewilligungen – und damit den fest wohnhaften ausländischen Bevölkerungsanteil – von 30 auf 75 Prozent erhöhte (D'Amato 2008: 40). Hinzu kam auch, dass mit dem Ausbruch des Bürgerkrieges in Ex-Jugoslawien die Anzahl Asylsuchender gestiegen ist, worauf die Stabilisierungspolitik der Regierung keine Antwort wusste. Die steigende Zahl der ausländischen Bevölkerung liess auf der einen Seite erneut die „Überfremdungsdebatte“ aufflammen, andererseits geriet die Schweiz zunehmend von aussen unter Druck, sich mit Migration auseinanderzusetzen – und diesmal nicht nur aus ökonomischer, sondern auch aus humanitärer Sicht. Dass die bis anhin verfolgte Politik der Stabilisierung nicht mehr adäquat war, war offensichtlich geworden und es wurde von einer neu dafür gegründeten Kommission das so gennante 3-Kreise-Modell ausgearbeitet: „The commission's main question was how Switzerland could move closer to EU despite fears of Überfremdung among the Swiss population“ (Riaño/Wastl-Walter 2006: 10). Das Modell basierte auf der Annahme, dass AusländerInnen der EU-Länder die grösste kulturelle Nähe zur Schweiz aufweisen würden, darum besser „integrierbar“ seien und somit die wünschenswerteste Einwanderungsgruppe darstellten. Der zweite Kreis sollte Kanada und die USA, Australien, Neuseeland und einige osteuropäische Staaten umfassen, welche eine demokratische Regierung aufweisen konnten. Personen aus dem zweiten Kreis sollten demnach, nach der EU, die zweite Einwanderungs-Priorität erhalten. Der dritte Kreis definierte alle anderen Länder, welche als „culturally-distant“ (Ibid.) bezeichnet wurden und deren Menschen schwierig in die Schweizer Kultur zu integrieren seien; ihre Einwanderung in die Schweiz sollte nur in speziellen Fällen gestattet werden. Das 3-Kreise-Modell wurde auf Grund der kulturellen Diskriminierung und der Schaffung oder Stärkung von ethno-kulturellen Stereotypen von Beginn weg von diversen Gruppierungen, wie auch von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) stark kritisiert. Darauf hin wurde es durch das 2-Kreise-Modell ersetzt, welches durch die bilateralen Verträge immer noch Mitglieder der EU-Staaten bevorteilte, aber qualifizierten Leuten aus allen anderen Ländern die gleichen Einwanderungsbedingungen gewährte. Dies war der Versuch, folgende drei Punkte unter einen Hut zu bringen: die Annäherung an die EU, die Beruhigung xenophobischer Kreise und die wirtschaftliche Notwendigkeit, hoch qualifizierte Menschen aus aller Welt zu rekrutieren. Gleichzeitig sollte aber eine Möglichkeit geschaffen werden, bildungsferne und arme Menschen abzuwehren. Das Prinzip der selektiven Zuwanderung in Form des 2-Kreise-Modells hat die Schweiz bis heute beibehalten und wurde im AuG festgeschrieben.

Kurz nachdem die Motion für das neue und einheitliche Migrationsgesetz im Sinne des 2-Kreise-Modells auf den Beinen stand, wurde von Rechts erneut die Forderung nach einer quantitativen AusländerInnenbeschränkung ausgesprochen. 1994 wurde eine entsprechende Initiative „für die Regelung der Zuwanderung“ lanciert. Initianten waren Nationalräte der SD, der EDU und der FDP. Die Initiative wurde auf Grund ihrer Forderung, den Anteil der ständigen ausländischen Bevölkerung auf 18 Prozent festzulegen auch 18%-Initiative genannt. Doch es gab keine plausiblen Gründe für eine derartige Beschränkung der ausländischen Bevölkerung und zudem war für die GegnerInnen der Initiative der rein quantitative Ansatz unvereinbar mit den Bedürfnissen eines flexiblen Arbeitsmarktes und auch aus humanitärer Sicht sei die Initiative abzulehnen. Den Erwartungen gemäss wurde das rechte Begehren im Jahr 2000 mit 63,7% deutlich abgelehnt, kein Kanton nahm die Initiative an (Skenderovic/D'Amato 2008: 165).

Asylmissbrauch, Illegale Einwanderung und Ausländerkriminalität
In den 1990er Jahren rückte aufgrund der steigenden Asylgesuche die Debatte um Flüchtlinge und AsylantInnen ins Zentrum. Die Zahl der Asylsuchenden war seit den 1980er Jahren von einigen Tausenden auf 41'000 im Jahr 1991 gestiegen, eine Entwicklung, die als Projektionsfläche für Anti-Ausländer-Kampagnen ausgenutzt wurde und so zu einer verstärkten Politisierung des Asylthemas führte (D'Amato 2008: 40). Die Migration wurde in dieser Zeit vor allem von rechtspopulistischen Parteien wie der SVP zunehmend skandalisiert und die Öffentlichkeit wurde mit neuen Begriffen wie Ausländerkriminalität, Asylmissbrauch und Illegale Einwanderung konfrontiert, welche den Migrationsdiskurs bis heute prägen. Neben der 18%-Initiative wurde eine zweite Volksinitiative mit der Bezeichnung „Masshalten bei der Einwanderung“ von der SD aufgegleist, die verlangte, dass die Zahl der Immigrierenden nicht die Zahl der ausreisenden AusländerInnen übersteigen dürfe. Die Initiative kam aber nie zur Abstimmung, da die nötige Anzahl Unterschriften nicht erreicht werden konnte (Skenderovic/D'Amato 2008: 135). Weitere zwei Initiativen der SD – „Für eine vernünftige Asylpolitik“ und „Begrenzung der Einwanderung aus nicht EU-Staaten“- scheiterten ebenso im Stadium der Unterschriftensammlung (Ibid.: 137f.). 1994 begann sich auch die SVP, mit der Volksinitiative „gegen illegale Einwanderung“, sich im Asylbereich zu engagieren. Ihr Hauptargument war, dass der grosse Teil der Asylsuchenden keine in ihrem Sinne echten Flüchtlinge seien, sondern nur „von unseren grosszügigen Sozialleistungen profitieren“ wollten (zit. nach Skenderovic/D'Amato 2008: 138). Die SVP begann, Asylsuchenden öffentlich – während Medienauftritten und mit landesweiten Plakatkampagnen – negative Attribute anzulasten, welche sich bis heute hartnäckig halten konnten: Der Begriff Ausländer findet nicht selten in Kombination mit Drogen, Kriminalität, Illegalität und Arbeitslosigkeit Eingang in Zeitungsartikel und Fernsehsendungen. Die Initiative „gegen illegale Einwanderung“ wurde 1996 mit 46,3 Prozent relativ knapp abgelehnt, worauf die SVP aber nicht lange auf sich warten liess, einen zweiten Vorstoss zur Asylpolitik zu starten: Die eidgenössische Volksinitiative „gegen Asylrechtsmissbrauch“. Mittels dieser Heissmache der „Asylproblematik“ übte die SVP geschickt Druck auf die Regierung aus, welche zur selben Zeit eine Revision der Asylgesetzgebung plante (Skenderovic/D'Amato 2008: 191). Auch diese zweite Initiative wurde im Jahr 2002 äusserst knapp mit 50,1% abgelehnt (Ibid.: 288). Die jüngste Initiative der SVP, welche medial auch im nahen Ausland für Aufruhr gesorgt hatte, war – neben der ausstehenden „Ausschaffungsinitiative“– die so genannte Minarett-Initiative „gegen den Bau von Minaretten in der Schweiz“, welche im November 2009 überraschend deutlich angenommen wurde. Auf die Art und Weise, wie der Abstimmungskampf um diese beiden Initiativen geführt wurde, wird im zweiten Teil der Arbeit eingegangen.

1.5 Migrationspolitisch wichtige Änderungen in den 2000er Jahren: Der Schengen-Beitritt und das neue Ausländergesetz
Am 5. Juni 2005 stimmten die SchweizerInnen mit 54,6 Prozent für die Assoziierung an Schengen und an Dublin, was 2006 mit dem effektiven Beitritt und der endgültigen Umsetzung im Jahr 2008 zusammen mit den Bilateralen II eine letzte Annäherung an Europa bedeutete. Die Vorbereitung der Abstimmung führte zu einer erwarteten Debatte über einen möglichen EU-Beitritt der Schweiz, in der sich die SVP unter Führung ihres Frontmannes Christoph Blocher klar gegen denselben aussprach. In einer Rede anlässlich des Jahrestags vom Ende des Zweiten Weltkrieges, nutzte Blocher die Plattform für eine öffentliche Lode an die Grenzen des Staates:
„In grenzenlosen Gesellschaften lebt auch die Politik über Ihre Verhältnisse. Unsere Kinder werden unsere grenzenlose Schuldenpolitik mit inzwischen gut 253 Milliarden Franken büssen. Wir sind aufgerufen, wieder Grenzen zu setzen, Grenzen zu respektieren und den Respekt vor Grenzen mit Nachdruck einzufordern. Es gehört zu den Selbstverständlichkeiten eines souveränen Staates, dass er Grenzen aufweist. Jedes eigenständige Land definiert sich über seine Geschichte, über den gemeinsamen nationalen Willen, über seine Kultur, alles innerhalb seiner Grenzen.“ (Christoph Blocher, 8. Mai 2005)
Das Verhalten von Christoph Blocher, welcher als Bundesrat mit dieser Aussage das Kollegialitätsprinzip missachtete und somit als Regierungspolitiker eine Oppositionsrolle gegen den Regierungskonsens einnahm, war höchst umstritten. Auch seine Partei, die SVP, nutzte den Abstimmungskampf der Zeitgleich mit jenem um die Ausdehnung des FZA auf die neuen EU-Oststaaten stattfand, um erneut eindringlich und mit rhetorischem Geschick die Bevölkerung vor drohender Arbeitslosigkeit wegen der Anwesenheit von AusländerInnen zu warnen. Die Abstimmungskampagne der SVP trug neben jenem der Gewerkschaftlichen Linken – die ebenfalls die Angst vor Lohndumping schürte und Arbeitsplatzsicherheit in Frage stellte – massgeblich zur Verschärfung der so genannten „Ventilklausel“ und Einführung von flankierenden Massnahmen bei. Die „Ventilklausel“ war vom Bundesrat bereits im FZA 2002 aus Angst vor einer möglichen Ablehnung durch das Volk verankert worden. Mit dieser Klausel hält sich die Schweiz die Möglichkeit vor, auch innerhalb der Personenfreizügigkeit, Einwanderungsbeschränkungen und Zuwanderungsstopps auszusprechen (FZA Art.10 Abs.4)

Weitere für die Migrationspolitik massgeblichen Veränderungen waren in den 2000er Jahren, die Verabschiedung des Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG), welches 2006 vom Stimmvolk gut geheissen wurde, sowie die Ausdehnung des Freizügigkeitabkommens auf Bulgarien und Rumänien, welches – trotz massiver Gegenkampagne der SVP – deutlich angenommen wurde. Das AuG sollte das ANAG von 1931 ersetzen und beinhaltete eine komplette Revision dessen. Unter anderem fand mit ihm das 2-Kreise-Modell Eingang in die offizielle Politik: Menschen aus EU-Staaten können in der Form der Personenfreizügigkeit in die Schweiz einreisen während als AusländerInnen neu jene definiert werden, welche eine aussereuropäische Nationalität besitzen. Sie können nur auf Grund ihrer beruflichen Qualifikationen und je nach Nachfrage der Wirtschaft einreisen; können sie keine spezifischen Qualifikationen mitbringen, werden sie abgewiesen.

Fussnoten
I - Mit der Volksinitiative kann auf allen politischen Ebenen (Bund, Kanton, Gemeinde) ein politisches Begehren durch das Volk eingereicht werden. Je nach politischer Ebene auf welcher die Initiative eingereicht wird, kann eine bestimmte Anzahl von Stimmberechtigten (auf Bundesebene 100'000 Unterschriften) eine Entscheidung aller Stimmberechtigten über einen Vorschlag aus dem Volk herbeiführen. Falls die Initiative angenommen wird, wird sie rechtskräftig (hls-dhs-dss.ch/2).
II - Die Nationale Front war eine schweizerische faschistische Partei und entstand 1933 durch die Fusion zweier Zürcher Hochschulgruppen. 1943 wurde die Frontenbewegung vom Bundesrat verboten. (Brennpunkt Faschismus 2006: 23)
III - Das Frauenstimmrecht wurde in der Schweiz auf Bundesebene erst mit der Volksabstimmung im Februar 1971 eingeführt. Im Kanton Appenzell Innerrhoden gar erst durch einen Bundesgerichtsentscheid im Jahr 1990.
IV - Das Referendum ist eine Befragung der Wählerschaft, in dessen Rahmen die BürgerInnen zu einem Entscheid der Legislative der entsprechenden Ebene Stellung beziehen können. Das Referendum kann Verfassungsfragen zum Objekt haben (Verfassungsreferendum) oder ein Gesetz (Gesetzesreferendum). Weiter können auch zu internationalen Verträgen Referenden durchgeführt werden (Vertragsreferendum). Das Referendum kann obligatorisch oder fakultativ sein. Obligatorisch ist es wenn es aufgrund des Verfassungsrechts durchgeführt werden muss (Mehrheit von Volk und Ständen (Kantone) von Nöten). Fakultativ ist es wenn mindestens 50'000 BürgerInnen oder zumindest 8 Kantone dies verlangen (Mehrheit des Volkes reicht zur Annahme). (socialinfo.ch) Bei den Instrumenten des Referendums und der Initiative (vgl. Fussnote 4) handelt es sich primär um ein Misstrauens- oder Oppositionsinstrument gegenüber Behörden und politischen Mehrheiten. Im Gegensatz zum Referendum, welche des Status quo zu erhalten versucht, will die Initiative eine Veränderung im Sinne der Initiatoren herbeiführen. Die Initiative kann in diesem Sinne auf die Verfassung oder Gesetzgebung einwirken oder andere Befugnisse gewählter Behörden betreffen. (hls-dhs-dss.ch/2)


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