Die Lorraine soll weiter aufgewertet werden - diesmal trifft es "Sexbetriebe"

Sex, Streit und Stadtentwicklung

Christoph Lenz, Der Bund, 02.03.2012

Sexbetriebe in Wohnzonen stören immer, findet das Verwaltungsgericht. «Wir leben seit Jahrzehnten mit solchen Einrichtungen im Quartier und wir leben gut damit», sagt indes Edwin Stämpfli vom Lorraine-Leist.

Es geht um das älteste Gewerbe der Welt. Und es geht um einen der älteren Rechtsstreite Berns. Seit fünf Jahren verlangt die Stadt, dass am Lagerweg 12 im Lorrainequartier wieder «normal» gewohnt wird. Die Nutzung der Wohnungen als Sexsalons sei nicht zonenkonform, argumentierte das Bauinspektorat schon 2008. Dennoch bieten am Lagerweg bis heute Sexarbeiterinnen ihre Dienste an. Der Grund: Die Eigentümerin der Liegenschaft, die Bellone Handels GmbH, hat sich mit Beschwerden gegen eine Schliessung gewehrt.

Nun aber könnte Bewegung in die Sache kommen: Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern befindet in einem gestern veröffentlichten Urteil, dass am Lagerweg keine Erotikstudios betrieben werden dürfen. «Sexbetriebe stellen in Wohnzonen mit hohem Wohnungsanteil eine stark störende und deshalb grundsätzlich zonenwidrige Nutzung dar», hält das Gericht fest. Dabei spiele es keine Rolle, ob es zu Lärmklagen oder anderen Beschwerden komme. Massgebend seien die «ideellen Immissionen». Damit stützt das Verwaltungsgericht einen Entscheid der kantonalen Baudirektion. Die Beschwerde wurde abgewiesen, die Verfahrenskosten trägt die Beschwerdeführerin.

Plötzlich ist es ein Problem
Roland Staudenmann, Geschäftsführer der Bellone Handels GmbH, kann das Urteil nicht nachvollziehen. «Seit über 15 Jahren wohnen und arbeiten Frauen an dieser Adresse. Die ganzen Jahre über hat sich niemand daran gestört. Jetzt ist es plötzlich illegal», sagt er. Auch Edwin Stämpfli vom Lorraine-Leist hat wenig Verständnis für die Aufregung. «Wir leben seit Jahrzehnten mit solchen Einrichtungen im Quartier», sagt er, «und wir leben gut damit.» Der Lagerweg 12 sei diskret geführt und habe kaum Grund zu Reklamationen gegeben.

Beide – Staudenmann und Stämpfli – sind überzeugt, dass bei diesem Konflikt gar nicht das Sexgewerbe im Vordergrund steht, sondern die Wohnbaupolitik der Stadt Bern. Die städtische Liegenschaftsverwaltung interessierte sich 2009 für das Grundstück am Lagerweg 12, um eine Grossüberbauung Centralweg-Lagerweg zu realisieren. Doch es kam nicht zum Kauf. Das Projekt wurde redimensioniert. Vorläufig soll nun nur auf der Brache am Centralweg gebaut werden.

«Das Quartier wird gesäubert»
Roland Staudenmann, mit dem die städtische Liegenschaftsverwaltung nie das Gespräch gesucht hat, ist überzeugt: «Die Stadt Bern will hier Wohnungen für Besserverdienende bauen. Diese Klientel kommt wohl nur, wenn vorher das Quartier gesäubert wird.» Just diesen Eingriff ins Quartier bedauert auch Edwin Stämpfli vom Lorraine-Leist. «Wegen der Familien, die hier dereinst wohnen sollen, will die Stadt den Centralweg für den Verkehr sperren. Das können wir nicht akzeptieren.»

«Ja, wir haben ein Interesse daran, dass an dieser Lage Wohnraum für Familien entsteht», sagt der städtische Liegenschaftsverwalter Fernand Raval. Entsprechend glücklich ist er über das Urteil. Die Überbauung Centralweg befinde sich derzeit in der Vorprojekt- und Kostenbereinigungsphase. «Die Pläne wollen wir bis Anfang 2013 publizieren.» Ob er das Urteil des Verwaltungsgerichts anfechten wird, kann Lagerweg-Betreiber Staudenmann noch nicht sagen. «Ich muss das mit meinem Anwalt anschauen.» Einen letzten Trumpf hat er aber noch in der Hand: «Wenn wir uns nicht mit der Stadt einigen können, werden wir das Centralweg-Projekt mit Beschwerden überziehen.» Fortsetzung folgt. (Der Bund


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