Das neue Uni-G ist ausgearbeitet

Pulver kommt Studenten entgegen, Unigesetz bleibt umstritten
Reto Wissmann, Der Bund, 16.12.2009

Die Hochschulen erhalten mehr Autonomie, mehr Handlungsspielraum, aber auch mehr Verantwortung. Das erklärte Ziel von Erziehungsdirektor Bernhard Pulver (grüne) wird grundsätzlich nicht bestritten. An konkreten Änderungen scheiden sich jedoch die Geister. Bereits in der Vernehmlassung zur Revision des Unigesetzes wurde von verschiedenen Seiten Kritik laut. Gestern nun hat der Regierungsrat bekannt gegeben, welche Version er dem Grossen Rat vorlegen will. Einige Punkte stechen dabei besonders ins Auge:
  • Die Kompetenz zur Anstellung der Professoren wird zwar der Universität übertragen. Der Regierungsrat will aber weiterhin über die Schaffung oder die Streichung von Lehrstühlen entscheiden können. Im ersten Entwurf war vorgesehen, dass auch dies an die Universität übergeht. «Damit soll die Politik einen Teil ihres Einflusses behalten», begründet Pulver, stösst dabei bei der Universität aber auf wenig Verständnis. «Das verhindert eine effiziente Steuerung», sagt Unirektor Urs Würgler. Die Politik könne die Uni nicht über einen Leistungsauftrag steuern und trotzdem noch über Lehrstühle mitentscheiden wollen.
  • Uneinigkeit zwischen Regierung und Unileitung herrscht auch in der Frage der Rektorenwahl. Heute schlägt der Senat als oberstes Organ der Universität dem Regierungsrat eine Kandidatin oder einen Kandidaten vor. Der Regierungsrat kann den Vorschlag absegnen oder ablehnen. Neu soll der Senat dieses exklusive Vorschlagsrecht verlieren. «Die Erziehungsdirektion bestimmt das Verfahren für die Anstellung oder die Wahl der Mitglieder der Universitätsleitung», heisst es im Gesetzesentwurf. Versöhnlich wurde nach der Vernehmlassung nun noch beigefügt: «Dabei sucht sie das Einvernehmen mit dem Senat.» Der Universität reicht das aber nicht. Sie beharrt darauf, dass der Senat sein Vorschlagsrecht behält. An der diesjährigen Stiftungsfeier der Universität hatte Rektor Würgler diese Forderung erneut prominent platziert («Bund» vom 7. 12.).
  • Noch ein weiterer Punkt macht der Universität Sorgen. Das neue Gesetz hätte die Grundlage schaffen sollen, um bei Bedarf Zulassungsbeschränkungen in allen Fächern einzuführen. Darauf verzichtet die Regierung nun und ermöglicht den Numerus clausus lediglich bei der bereits heute hoffnungslos überlaufenen Sportwissenschaft. Seit Jahren gilt ausserdem bei den medizinischen Studienrichtungen eine Zulassungsbeschränkung. «Damit kommen wir den Forderungen der Studierenden einen Schritt entgegen», sagt Pulver. Ausserdem mache sich die Regierung dafür stark, dass eine Matura weiterhin möglichst freien Zugang zur Uni gewährleiste. Mit der jetzt vorgeschlagenen Regelung müsste jedes Mal das Gesetz geändert werden, wenn weitere Fächer unlösbare Kapazitätsprobleme bekommen. «Das geht viel zu lange», bemängelt Würgler. Jede andere Schweizer Universität verfüge bereits über die gesetzliche Grundlage für Zulassungsbeschränkungen.
  • Erziehungsdirektor Pulver ist den Studierenden noch in einem weiteren Punkt entgegengekommen. Nach neustem Entwurf sollen die Studierenden künftig mit vier statt zwei Personen im Senat vertreten sein. «Damit wollen wir die Mitwirkung der Studierenden stärken», sagt Pulver. An der Universität hat man damit keine Probleme.
  • An der Idee, einen Beirat für die Universität zu schaffen, hält der Regierungsrat fest, obschon sich in der Vernehmlassung eine Mehrheit dagegen ausgesprochen hat. Dieses aus Vertretern aus Gesellschaft, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft zusammengesetzte Gremium ohne formelle Kompetenzen soll den Regierungsrat bei der Steuerung der Universität beraten. «Damit können wir die Universität breiter abstützen», so Pulver.
Die voraussichtlich sehr kontroverse Diskussion um die Revision des Unigesetzes im Grossen Rat ist für den kommenden März traktandiert.


Creative Commons LicenseDieses Werk ist unter einer
Creative Commons-Lizenz
lizenziert.

Trackback URL:
https://rageo.twoday.net/stories/6095102/modTrackback