Kanton Bern, Live-Videoüberwachung im öffentlichen Raum bald Realität?

«Big Brother» durch die Hintertür
Reto Wissmann, Der Bund, 01.05.2009

Der Berner Polizeidirektor Hans-Jürg Käser lässt Live-Videoüberwachung zu – obschon der Grosse Rat davon nichts wissen wollte.


Ab dem 1. Juli können öffentlicher Raum und öffentliche Gebäude im Kanton Bern mit Videokameras überwacht werden. Der politische Konsens war nur möglich, weil auf Echtzeitüberwachung verzichtet wurde – nun wird sie durch die Hintertüre doch eingeführt.

«Was der Polizeidirektor hier vorlegt, widerspricht ganz klar dem Willen des Gesetzgebers», sagt SP-Grossrat Markus Meyer. Er hat im letzten Jahr als Kommissionspräsident die Revision des Polizeigesetzes begleitet und weiss, wovon er spricht. In Rage bringen Meyer die Ausführungsbestimmungen zur Videoüberwachung, die Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (fdp) gestern vorgelegt hat. Diese sieht explizit eine Echtzeitüberwachung des öffentlichen Raumes vor. Gemeinden können künftig also nicht nur Aufnahmen von Überwachungskameras aufzeichnen und bei Bedarf durch die Kantonspolizei zur Verbrechensaufklärung auswerten lassen; sie dürfen das Geschehen an neuralgischen Punkten auch live am Bildschirm mitverfolgen.

Genau dies wollten aber Meyer und viele andere Grossrätinnen und Grossräte verhindern. «Wir sprechen hier ausdrücklich von Bildaufzeichnungen. Es läuft also eine Kamera, und wenn irgendetwas passiert, hat man die Möglichkeit, die von der Kamera aufgezeichneten Bilder durch eine Fachstelle der Kantonspolizei auswerten zu lassen», hatte Meyer im September bei der Gesetzesberatung klar gemacht. Und weiter: «Es geht hier ganz klar nicht um den Big Brother , genau das wollen wir nicht.»

Heute fühlt sich Meyer hinters Licht geführt: «Es ist extrem problematisch, wenn ein solch sensibler Bereich durch die Hintertüre geregelt wird.» Heikel findet Meyer auch, dass gemäss Verordnung nicht nur Polizisten, sondern zum Beispiel auch Hauswarte hinter den Monitoren sitzen können. Die ausschliessliche Auswertung der Aufnahmen durch die Polizei und der Verzicht auf Live-Überwachung seien Voraussetzungen für den breiten Konsens im Grossen Rat gewesen, so Meyer. Die Änderung des Polizeigesetzes war mit 115 gegen 5 Stimmen angenommen worden. Auch ein grosser Teil der SP-Fraktion hatte dafür gestimmt.

SP und Grünen fehlt Verständnis
Die SP-Präsidentin fühlt sich vom Polizeidirektor ebenfalls hintergangen: «Der Gesetzgeber war klar gegen Echtzeitüberwachung. Ich habe kein Verständnis für Käsers Verordnung», sagt Irène Marti Anliker. Die SP habe sich konstruktiv an der Gesetzesarbeit beteiligt und sei nun hinters Licht geführt worden. «Käser hätte schon in der Gesetzesberatung klar sagen müssen, dass er die Echtzeitüberwachung zulassen will», sagt Marti. Damals habe sich aber lediglich FPS-Hardliner Jürg Scherrer für die Live-Überwachung eingesetzt. Für die Linke sei dies kein Thema gewesen, da es den Bürgerinnen und Bürgern noch mehr das Gefühl gegeben hätte, permanent überwacht zu werden. Die SP will der Sache nun nachgehen und klären, ob die Verordnung mit dem Gesetz konform ist.

Auch die Grünen verlangen eine Klärung. «Ich fühle mich vom Polizeidirektor an der Nase herumgeführt», sagt Kopräsident Blaise Kropf. Dass dieser die Echtzeitüberwachung «durch die Hintertüre» einführe, sei «nicht gerade vertrauenerweckend».

Käser: «Das ist ein Bedürfnis»
Auf die Vorwürfe angesprochen, relativiert Käser zunächst: «Wir werden die Echtzeitüberwachung nur sehr dosiert zulassen», sagt der Polizeidirektor. Da jede Videoüberwachung der Gemeinden einer Bewilligung der Kantonspolizei bedürfe, habe man genügend Steuerungsmöglichkeiten. Auf die Frage, warum er denn bei der Gesetzesberatung seine Pläne nicht offen und klar dargelegt habe, sagt Käser: «Ich habe keine Veranlassung gesehen, auf etwas einzugehen, das kein Thema war.» In der Sache verteidigt Käser die Live-Überwachung. Sie sei an neuralgischen Punkten nötig und entspreche «in Einzelfällen» einem Bedürfnis.

Um den «Eingriff in die Persönlichkeitssphäre bei der Echtzeitüberwachung abzuschwächen», sollen die Gesichter der erfassten Personen übrigens mit technischen Mitteln («Privacy-Filtern») unkenntlich gemacht werden. Laut Verordnung soll die «einschränkungslose Bildanzeige» erst eingeschaltet werden, wenn eine «kritische Situation» erkennbar wird.


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