St.Gallen Wegweisungsland - Ruhe und Ordnung im Visier

Urs-Peter Zwingli, St. Galler Tagblatt, 05.11.2010

Ein "Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit" steht in Rorschach zur Debatte. Die Stadt steht damit in einer Reihe Ostschweizer Gemeinden, die die Kontrolle über den öffentlichen Raum verstärken und teils Privaten übertragen.


In Rorschach bedürfen die "verfassungsmässigen Werte Freiheit, Sicherheit und Wohlfahrt" eines besonderen Schutzes - mit diesen Worten lancierte die örtliche CVP im Herbst 2009 eine Petition. Insbesondere, so heisst es darin, solle der Stadtrat prüfen, ob die "systematische Videoüberwachung von neuralgischen Punkten" und die verstärkte Präsenz von Sicherheitspersonal die "Sicherheit und Bewegungsfreiheit" der Bürger erhöhe. Die Petition kam zustande, der Stadtrat arbeitete darauf gemeinsam mit Rorschacherberg das "Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit" aus. Dieses unterliegt seit dem 13. Oktober noch bis zum 22. November dem fakultativen Referendum.

Verstreicht diese Referendumsfrist ungenutzt, so ist Rorschach mit dem Reglement, das nebst Videokameras auch Wegweisungen durch private Sicherheitsdienste vorsieht, nur das jüngste Beispiel in einer Reihe Ostschweizer Gemeinden, die ähnliche Gesetze erlassen haben - oder daran arbeiten.

Andere Städte ziehen nach
"Es ist eine allgemeine Tendenz zur Regulierung des öffentlichen Raums beobachtbar", sagt Caroline Fritsche, wissenschaftliche Mitarbeiterin am "Kompetenzzentrum Soziale Räume" des Instituts für soziale Arbeit an der Fachhochschule St. Gallen (FHS). Fritsche beschäftigt sich mit Stadt-, Raum- und Architektursoziologie und arbeitet im FHS-Ableger in Rorschach.

Für die Tendenz sieht Fritsche verschiedene Gründe: Einerseits gebe es die verbreitete Ansicht, dass "gesellschaftliche Spielregeln" im öffentlichen Raum nicht mehr eingehalten würden - worauf der Staat die verlorene Ordnung dann wieder herstelle. Andererseits sei zurzeit eine "Neuverhandlung" im Gange, was im öffentlichen Raum einer Gemeinde gewollt und geduldet ist. Nicht zuletzt sei die Art, wie eine Kommune ihren öffentlichen Raum behandle, auch ein starker Faktor im Standortwettbewerb: "Wenn eine Stadt die Regeln verschärft, ziehen andere oft nach."

Beispielhaft steht dafür die Entwicklung der vergangenen fünf Jahre in der Ostschweiz: Die Pionierrolle hatte 2005 die Stadt St. Gallen mit ihrem revidierten Polizeireglement eingenommen. Besonders dessen als "Wegweisungsartikel" bekannter Absatz, gemäss dem Personen für 24 Stunden von einem Ort weggewiesen werden können, spaltete die Bevölkerung. Gegen das Reglement wurde das fakultative Referendum ergriffen. Nach einem hitzigen Abstimmungskampf wurde das Reglement mit zwei Dritteln Ja-Stimmen klar angenommen. Seit es 2006 in Kraft getreten ist, hat sich die Zahl der Wegweisungen auf Stadtgebiet jedes Jahr verdoppelt. Und auch Private, wie etwa die SBB, die die Möglichkeit von Wegweisungen haben, machen davon fleissig Gebrauch (siehe Text unten).

Startschuss gegeben
St. Gallen blieb kein Einzelfall: Seit dem 1. Januar 2009 kennt auch das kantonale St. Galler Polizeigesetz einen Wegweisungsartikel. Dieser sieht im Gegensatz zum städtischen Artikel vor, dass nicht nur Personen in Ansammlungen, sondern auch Einzelpersonen weggewiesen werden können.

Nebst dem Kanton hatten unterdessen auch verschiedene Gemeinden ihre eigenen Reglemente angepasst: Die Stadt Wil erliess per 2009 ein Polizeireglement, das Wegweisungen und Videoüberwachung des öffentlichen Raums vorsieht. Nationale Berühmtheit erlangte im März 2009 die Stadt Gossau mit ihrem Polizeireglement, das ein Spuckverbot und Ausgehregelungen für Jugendliche beinhaltet. Im ersten Jahr wurden zwölf Spucker mit Bussen belegt. Der Gossauer Stadtpräsident Alex Brühwiler sagte damals, dass andere Gemeinden möglicherweise "auf die Gossauer Lösung zurückgreifen, da sich diese als mehrheitsfähig erwiesen hat".

Behörden: Unsicher, ob es wirkt
Ein Polizeireglement mit den Eckpunkten Videoüberwachung, Wegweisung und Abtretung von Kompetenzen an private Sicherheitsdienste hat zudem Buchs 2008 erlassen - politische Gegner sprachen vom "Big Brother Buchs". In Altstätten ist die Referendumsfrist für ein ähnliches Reglement diesen Oktober ungenutzt verstrichen. Patrouillen von Sicherheitsdiensten gehören in den meisten Ostschweizer Gemeinden schon fast selbstverständlich zum Ortsbild.

Laut Stadtsoziologin Fritsche ist nebst der Repression auch die Prävention auf dem Vormarsch. "Allerdings fehlen Kenntnisse darüber, wie Störfaktoren, Massnahmen und deren Wahrnehmung zusammenhängen." Daher analysieren Forscher der FHS in einem Projekt "kommunale Strategien im Umgang mit aktuellen Formen der Unordnung" - unterstützt von der Stadt St. Gallen und dem Kanton Appenzell Ausserrhoden. Auslöser dafür ist laut Projektbeschrieb unter anderem die "Unsicherheit der Stadt St. Gallen und des Kantons Appenzell Ausserrhoden, inwiefern durch eine Zunahme von Massnahmen die Verminderung von Unordnung im öffentlichen Raume näher rückt". Einfacher gesagt: Man besinnt sich, ob der öffentliche Raum durch immer mehr Regeln und Zwang wirklich sicherer und sauberer wird. Wer Antworten will, muss sich gedulden: Das Forschungsprojekt läuft noch bis 2012.



Am Bahnhof St. Gallen hagelt's Hausverbote

Bahnhöfe gehören zu den am stärksten frequentierten Orten im öffentlichen Raum - der St. Galler Hauptbahnhof etwa wird pro Tag von rund 65 000 Menschen benutzt. Trotz dieser Funktion als zentral gelegene Treffpunkte sind Bahnhöfe Sonderfälle, für die eigene Regeln gelten: Weil sie im Besitz der SBB sind, handelt es sich bei allen Bahnhöfen "eigentlich um privates Gelände", wie Petra Ludewig, Mediensprecherin der Stadtpolizei St. Gallen, sagt. Wegen der öffentlichen Zugänglichkeit sei die Polizei jedoch gemeinsam mit den SBB für die Sicherheit zuständig. "Bei Bedarf kann die Polizei darum auch für den Bahnhof Wegweisungen aussprechen."

So viele Verbote wie in Zürich
Ein ungleich machtvolleres Mittel als die polizeilichen Wegweisungen, die normalerweise 24 Stunden (für Wiederholungstäter in besonderen Fällen bis zu 30 Tage) gültig sind, haben aber die SBB in der Hand: Sie können nach eigenem Ermessen Hausverbote für alle ihre Bahnhöfe und die dazugehörenden Geschäfte erlassen - und das mit unbeschränkter Gültigkeit.

Laut SBB-Mediensprecher Daniele Pallecchi wird für den St. Galler Hauptbahnhof ein Hausverbot pro Woche ausgesprochen - und damit aktuell gleich viel wie am Zürcher HB. Etwa 130 Personen hätten in den vergangenen zwölf Monaten in St. Gallen ein Verbot erhalten, was für diese Zeit sogar einen Schnitt von zwei Verboten pro Woche ergibt. Diese hohen Zahlen hängen damit zusammen, dass der Bahnhof St. Gallen seit einem Jahr als "Rail City" zählt - "eine Art Einkaufszentrum im Bahnhof", sagt Pallecchi. Damit sich die Kunden wohl fühlten, hätten die SBB die Präsenz privater Sicherheitsleute am Bahnhof deutlich verstärkt. "Mehr Kontrolle bringt halt mehr Sanktionen mit sich", sagt Pallecchi. Er rechnet damit, dass die Zahl der Hausverbote langsam wieder sinken wird. Betroffen von den Verboten sei unter anderem die "Bettlerszene", die man vom Bahnhof St. Gallen fernhalten wolle. Solche "Szenen" störten das "persönliche, subjektive Sicherheitsempfinden der Kunden". Auf Nachfrage stellt Pallecchi klar, dass die Sicherheitslage am Bahnhof St. Gallen gut sei.

Die verstärkten Patrouillen der Sicherheitsdienste, die gestiegene Zahl von Hausverboten - das alles dient demnach in erster Linie den SBB-Kunden, die sich in der "RailCity" bewegen und konsumieren. Wirkliche Sicherheitsprobleme bestehen laut Pallecchi hingegen nicht.

Nicht sitzen, nicht rauchen
Rechtliche Basis für ein Hausverbot ist die Bahnhofsordnung, gestützt auf das Eisenbahngesetz. Diese "Hausordnung" hängt an jedem SBB-Bahnhof aus. Nicht erlaubt sind demnach etwa "Sitzen und Liegen auf Boden und Treppen, Mitführen freilaufender Hunde, Rauchen in Nichtraucherzonen, Betteln, ungebührliches Verhalten gegenüber Reisenden oder SBB-Personal".

Aussprechen können die Hausverbote die Bahnpolizei Securitrans oder die Polizei. Ein Verbot gilt an sich für immer; nach einer Frist von zwei Jahren können Betroffene einen schriftlichen Antrag stellen, das Verbot aufzuheben. Hält sich ein Verbotener "unnötig" (Zitat Pallecchi) am Bahnhof auf, wird er wegen Hausfriedensbruchs angezeigt - darauf folgt der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft mit einigen hundert Franken Busse. Trotzdem können auch Personen mit einem Bahnhofverbot noch Zug fahren. Allerdings dürfen sie sich nur wenige Minuten auf dem Gelände bewegen, um ein Billett zu kaufen oder in den Zug zu steigen.


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