Nestlé gegen ATTAC

Schweizer Konzern verteidigt während Prozeß den Einsatz von Spitzeln

Von Germaine Spoerri und Hans Schäppi, Junge Welt, 02.02.2012

In der vergangenen Woche mußten sich der Nahrungsmittelmulti Nestlé und die Schweizer Sicherheitsfirma Securitas AG vor dem Bezirksgericht in Lausanne am Genfer See in einem Zivilprozeß wegen möglicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte verantworten.

Jahrelang ließ Nestlé eine Arbeitsgruppe der globalisierungskritischen Bewegung ATTAC in der Schweiz von Securitas-Angestellten bespitzeln (siehe jW vom 24.1.2012). Im Juni 2008 hatte das Westschweizer Fernsehen dies öffentlich gemacht. Nachdem der Strafprozeß 2009 wegen Verjährung ohne Urteil abgeschlossen worden und es gelungen war, die Affäre mehr oder weniger totzuschweigen, wird die Angelegenheit nun neu aufgerollt. 2008 wurde zusätzlich zur Strafklage auch eine Zivilklage eingereicht.

Am ersten Prozeßtag wurden 14 der 18 die Zeuginnen und Zeugen einvernommen. Zwei der enttarnten Spioninnen blieben dem Prozeß fern. Anders die erste in die ATTAC-Gruppe unter falschem Namen eingeschleuste Schnüfflerin. Sie erschien mit schwarz gefärbten Haaren, Lederjacke und Kapuze vor Gericht, stritt nichts ab und stellte sich auf den Standpunkt, sie habe professionelle Arbeit geleistet. Aufgehört habe sie, weil ihr das Doppelleben zu kompliziert geworden sei. Die ehemaligen Kommunikations- und Sicherheitschefs von Nestlé sowie der Exdirektor der Securitas vermochten sich an vieles nicht mehr zu erinnern. Klar wurde aus deren Zeugenaussagen dennoch, daß es vor allem die Kommunikationsabteilung von Nestlé war, die sich für die Berichte der Spioninnen interessierte, und nicht die Abteilung für Sicherheit. Eindrücklich waren die Aussagen der Zeuginnen und Zeugen der Anklage: Sie berichteten von ihren Ängsten, der Verunsicherung und dem ständigen Mißtrauen.

Juristisch beruft sich die Anklage auf einen Artikel des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs, welcher den Schutz vor einer widerrechtlichen Verletzung der Persönlichkeit garantieren soll. Dies ist dann der Fall, wenn die Persönlichkeitsverletzung nicht »durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch Gesetz gerechtfertigt« ist. Hier setzten die Anwälte von Nestlé und Securitas an, indem sie die Bespitzelung nicht als Infiltration, sondern als eine aus Sicherheitsgründen gerechtfertigte offensive Informationsbeschaffung verstanden haben wollten und ihre Firmen als Opfer einer potentiell gewalttätigen Organisation darstellten. Damit widersprachen sie sogar den ehemaligen Nestlé-Verantwortlichen, welche ausgesagt hatten, daß die Schnüffelei nicht aus Sicherheitsgründen erfolgt war. Die Verteidigung banalisierte das Eindringen in die Privatsphäre, beleidigte und verhöhnte die Klägerinnen und stellte Nestlé als Opfer von Angriffen auf Image und Reputation dar. Dies griff die Neue Zürcher Zeitung auf und setzte über ihre Berichterstattung zum Prozeß die Überschrift »Zweite Angriffswelle von ATTAC gegen Nestlé«.

Ob Nestlé und Securitas wegen widerrechtlicher Überwachung und Persönlichkeitsverletzung verurteilt werden, ist schwer abzuschätzen. Der Spruch wird in einigen Wochen erwartet. Der Prozeß ist in jedem Fall von großer Bedeutung. Er wird zeigen, ob in der Musterdemokratie Schweiz multinationale Konzerne ihre Kritikerinnen und Kritiker ungestraft bespitzeln und überwachen dürfen.


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