Kurzmeldungen zu Securitas, Nestlé und Fichen

sda, NZZ 14.2.09

Verfahren zu Securitas-Spitzelaffäre eingestellt.

Verfahren zu Securitas-Spitzelaffäre eingestellt. Die Infiltrierung der Waadtländer Sektion der globalisierungskritischen Organisation Attac durch die Securitas hat keine strafrechtlichen Folgen. Der Untersuchungsrichter stellt das Verfahren gegen Securitas und Nestlé ein mit der Begründung, es sei zu keinen strafrechtlich relevanten Handlungen gekommen. Zwischen September 2003 und Juni 2004 hatte Securitas im Auftrag von Nestlé bei Attac eine junge Frau eingeschleust. Sie berichtete ihren Auftraggebern über ein kritisches Buch über Nestlé. Attac zeigte sich "empört" und will rekurrieren. Der Entscheid des Untersuchungsrichters komme einer "Justizverweigerung" gleich. (sda)

link_ikon Stellungsnahme von ATTAC zum Nestlé-Gate 29. Juli 2008
link_ikon Dossier zur Spionage der Securitas im Auftrag von Nestlé

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cha, Aargauer Zeitung, 14.2.09

Hoogan Hooligan-Datenbank wächst
475 Fans vermerkt

Innert eines Jahres hat sich die Zahl der Personen, die in der Hooligan-Datenbank "Hoogan" erfasst sind, fast verdoppelt: 264 Personen waren Ende 2007, ein Jahr nach Inbetriebnahme von Hoogan erfasst. Nun, ein Jahr später, sind es bereits 475. In Hoogan landen Angaben von gewalttätigen Fans, gegen die die Polizei Rayonverbot, Ausreisebeschränkung, Meldeauflage oder einen maximal 24-stündiger Polizeigewahrsam verhängt hat. Hoogan gibt so der Polizei die Handhabe, bekannte Hooligans von Stadien und aus deren Umgebung fernzuhalten. Seit einem Jahr werden zudem Sportveranstaltern auf Anfrage hin für die Dauer der Veranstaltung Daten aus Hoogan zur Verfügung gestellt. "Dies geschah bei rund einem Dutzend als Hochrisiko-Spiel eingestuften Begegnungen auf oberstem Niveau in Fussball und Eishockey", sagt Guido Balmer vom Bundesamt für Polizei (Fedpol).

link_ikon Einige Hintergrundinfos zur Hooligangesetzgebung
link_ikon «Fans haben keine Lobby» Artikel der NZZ, 12.03.2008
link_ikon Der betreffende Gesetzestext BWIS 5a

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Bernhard Kislig, Berner Zeitung, 14.2.09

Biometrische Pässe
Die Zahl der Gegner wächst massiv

Jetzt lehnt auch die SP-Spitze biometrische Pässe ab. Ein Scheitern der Abstimmungsvorlage vom 17.Mai ist gut möglich.

Nach dem Parlamentsentscheid schien die Sache gelaufen: Von den grossen Parteien strebte keine ein Referendum an - zu wenig relevant und zu aussichtslos schien das Unterfangen. Nach dem überraschenden Zustandekommen des Referendums wittert jetzt mit der SP die erste Bundesratspartei ihre Chance. Generalsekretär Thomas Christen bestätigt, dass die SP-Geschäftsleitung die Abstimmungsvorlage vom 17.Mai ablehnt. Den definitiven Entscheid über die Parteiparole fällt die Delegiertenversammlung.

Was tut die SVP?

Noch offen ist, ob auch die SVP ihre Wählerschaft für ein Nein mobilisieren wird. Vizepräsident Christoph Blocher wollte gestern keine Stellung beziehen. Er habe sich noch zu wenig mit diesem Thema befasst, liess sein Sekretariat ausrichten.

SVP-Nationalrat Lukas Reimann (SG), der schon die Unterschriftensammlung für das Referendum unterstützt hatte, schätzt die Chance auf 50:50, dass die Partei eine Ja-Parole beschliesst. Schon beim Parlamentsentscheid sei die SVP-Fraktion gespalten gewesen, und auch einzelne Kantonalsektionen lehnten die Abstimmungsvorlage ab.

Bereits einstimmig die Nein-Parole beschlossen haben die Grünen. Hinzu kommt der Widerstand mehrerer Jungparteien - darunter auch jener der Jungen FDP. Insgesamt vermögen diese Kräfte ein beachtliches Wählerpotenzial zu mobilisieren, sodass dass der Volksentscheid am 17.Mai knapp ausfallen dürfte - insbesondere wenn die SVP auch noch auf ein Nein einschwenkt.

Zentrale Datenbank
SP-Generalsekretär Thomas Christen kritisiert, dass die jetzige Gesetzesvorlage über den Schengener Mindeststandard hinausgehe. "Es ist nicht nötig, die biometrischen Daten zentral zu speichern, Deutschland tut das auch nicht." Zudem bedauert Christen, dass die Identitätskarte mit biometrischen Daten ausgestattet werden soll. Die SP fordere hier Wahlfreiheit.

Guido Balmer, Sprecher beim Bundesamt für Polizei, widerspricht: "Bei der Identitätskarte wird die biometrische Datenerfassung nicht vorgeschrieben - das gilt nur für den Pass." Die Abstimmungsvorlage vom 17.Mai schaffe die gesetzliche Grundlage zur Speicherung von biometrischen Daten. Die Revision lasse aber offen, auf welchem Ausweis die Daten gespeichert würden. Auf Grund internationaler Entwicklungen und Abkommen habe der Bundesrat bereits beschlossen, den Pass damit auszustatten.

Die zentrale Speicherung persönlicher Daten sei bereits im Jahr 2003 auf gesetzlicher Basis eingeführt worden, fährt Balmer fort. "Bei der kommenden Abstimmung geht es nur noch darum, die zentral gespeicherten Daten mit Fingerabdrücken zu ergänzen." Zudem ermögliche die zentrale Lösung eine hohe Datensicherheit, was die jahrelange Praxiserfahrung der Bundespolizei belege.

Terminproblem

Wenn das Stimmvolk am 17.Mai Nein sagt, kommt es zu einem Terminproblem. Denn die Einführung des biometrischen Passes ist eine Weiterentwicklung des Schengener Abkommens, an das alle Teilnehmer inklusive der Schweiz gebunden sind. Bis spätestens am 1.März 2010 muss der biometrische Pass gemäss Abkommen Realität sein, sonst droht ein Ausschluss aus dem Schengen-Raum.

SP-Generalsekretär Christen ist zuversichtlich, dass die Gesetzesvorlage bei einem Nein rasch angepasst und neu aufgelegt werden könnte, sodass die Frist höchstens geringfügig überschritten würde. Andere Stimmen rechnen bei einem Nein hingegen mit massiven Verzögerungen - insbesondere wenn es erneut zu einem Referendum kommen sollte.


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