Genua 2001 - Blutige Tage

Oliviero Pettenati, JungeWelt, 20.07.2011

Vor zehn Jahren: Im Zuge der Proteste gegen den G-8-Gipfel in Genua kommt es zu brutaler Polizeigewalt. Ein Zwischenbericht


Der italienische Aktivist Carlo Giuliani wurde am 20. Juli 2001 in Genua von einem Carabiniere getötet

Vom 20. bis zum 22. Juli 2001 fand in Genua ein Treffen der sogenannten G8, einer sich als »Abstimmungsforum« für Fragen der Weltwirtschaft verstehenden Plattform der großen kapitalistischen Staaten, statt. Das Genoa Social Forum (GSF) hatte breit gegen das Gipfeltreffen mobilisiert. Im Rahmen der Protestaktionen wurde der 23jährige Carlo Giuliani auf der Piazza Alimonda vom 20jährigen Carabiniere Mario Placanica erschossen.

Vor Gericht wird Placanica argumentieren, er habe sich bedroht gefühlt und zwei Warnschüsse abgefeuert, wovon einer Carlo Giuliani getroffen habe. Am 5. Mai 2003 wurde Placanica von der Anklage wegen Mordes freigesprochen. Die Richterin Elena Daloiso erklärte, er habe in Notwehr gehandelt und berechtigterweise Warnschüsse abgegeben, von denen einer von einem geworfenen Stein abgelenkt worden sei und als Querschläger Carlo Giuliani getroffen habe. Diese Version weist verschiedene Widersprüche auf: Es bestehen Unklarheiten darüber, wieviele Beamte auf dem Jeep waren, von dem aus geschossen wurde; die Kugel, die Carlo Giuliani getötet hat, entspricht nicht der Munition rangtiefer Carabinieri; das Gesicht von Carlo Giuliani weist Verletzungen durch einen Stein auf, die, obwohl Carlo eine Sturmmaske trug, als er erschossen worden ist, nicht durch die Vermummung hindurch getätigt worden sind. Weiter ist der Stein auf den ersten Fotos nicht zu erkennen, liegt jedoch auf späteren Fotos neben der Leiche. Seltsam ist auch, daß der andere »Warnschuß« von Placanica erst lange Zeit später in einer Kirchenfassade gefunden wurde.

Etliche Ungereimtheiten
Zwei Jahre nach dem Freispruch, im April 2005 wird Placanica aus gesundheitlichen Gründen aus dem Dienst entlassen. Er taucht in den folgenden Jahren immer wieder in den Medien auf. Die Eltern von Carlo haben geklagt. Im August 2009 wird die Notwehrversion vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof bestätigt.

In der gerichtlichen Sichtweise erscheint der Tod von Carlo Giuliani als eine der vielen traurigen Episoden in der Geschichte linker Bewegungen: Eine außer Kontrolle geratene Demonstration, Straßenschlachten, ein Polizist verliert die Nerven, greift zur Schußwaffe, und unter fragwürdigen Umständen stirbt ein Demonstrant. In Anbetracht der mindestens zwanzig im Rahmen der Kundgebungen abgefeuerten Schüsse scheint es ein Glücksfall zu sein, daß nicht noch mehr Menschen ums Leben gekommen sind. Dieser durchaus plausiblen Interpretation der Geschehnisse stehen jedoch zwei weitere Tatsachen gegenüber, die ein anderes Bild der blutigen Tage von Genua zeichnen.

Die Behörden von Genua hatten dem Genoa Social Forum die Diaz-Schule als Mediencenter zur Verfügungen gestellt. Die Schule wurde sehr bald zum Treffpunkt vor allem ausländischer Demonstrationsteilnehmer, und wegen des schlechten Wetters nächtigten etliche Aktivisten hier. Die Sicherheitskräfte stürmten die Schule und überfielen die Aktivisten. Dabei kam es zu massiven Gewaltakten seitens der Polizei. Im Verlaufe der Gerichtsverhandlung, bei der sich 28 Polizisten vor dem Richter für die Übergriffe verantworten mußten, kamen verschiedene Ungereimtheiten ans Licht.

Es steht bis heute nicht offiziell fest, wieviele Beamte am Überfall auf die Schule beteiligt waren, auf Grund der Gerichtsakten ist von 350 Polizisten und 150 Carabinieri auszugehen. Einige Filmdokumente wurden von der italienischen Polizei (ohne richterliche Bewilligung) in die Schweiz und nach Deutschland geschickt, um sie auf DVD brennen zu lassen. Dabei gingen sie »verloren«. Am 10.6.2002 identifiziert der Beamte Pasquale Guaglione die beiden angeblich in der Diaz-Schule gefundenen Molotowcocktails als die beiden Flaschen, die er selbentags am Rande von Ausschreitungen im Corso Italia sichergestellt hatte. Zusätzlich ist aus einem Filmdokument des Lokalsenders Primocanale zu erkennen, wie Beamte die Plastiktüte mit den »Cocktails« in die Schule tragen.

Dem Gericht gelingt es dennoch nicht, die Wahrheit über die Flaschen zu ermitteln: Am 17. Januar 2007 wird im Rahmen einer Anhörung zum Überfall bekannt, daß die beiden Flaschen ebenfalls »verschwunden« sind. Die Tatsache, daß einer der angeklagten Beamten, der Leiter der DIGOS (polizeilicher Nachrichtendienst), Spartaco Mortola, über längere Zeit Zugang zu den sichergestellten Flaschen hatte, gibt Anlaß zu Vermutungen. Die Beamten hatten die Brutalität des Überfalls unter anderem mit der Messerattacke eines Aktivisten gerechtfertigt, was ebenfalls als Falschaussage entlarvt werden konnte.

Am 13.November 2008 fällt das Gericht das erstinstanzliche Urteil: Von den 29 Angeklagten werden der damalige Kommandant der Mobilen Einheit Roma und einige seiner Untergebenen wegen der Molotowcocktails zu Strafen zwischen zwei und vier Jahren verurteilt. Die angeklagten Polizeikader sowie die der Falschaussage bezüglich der Messerattacke beschuldigten Beamten werden freigesprochen; ebenso jene, die gefälschte Protokolle unterschrieben hatten.

Am 17. März 2009 legt die Verteidigung Berufung ein. Das Appellationsgericht verurteilt die anfänglich freigesprochenen Kader und spricht auch höhere Strafen aus. Wichtig an diesem Urteil sind weniger die Strafen als die Argumentation, wonach die Übergriffe nicht Handlungen einzelner Beamter gewesen seien, sondern in der Verantwortung der Einsatzleitung liegen. Neben der Brutalität des Angriffs fällt auch hier ein heilloses Durcheinander in der Kommandokette auf: Immer wieder sagen vor allem höhere, am Ort des Geschehens anwesende Beamte aus, daß ihnen nicht klar gewesen sei, wer genau wen befehligt habe und wer mit welchem Auftrag am Überfall beteiligt gewesen sei.

Dennoch, dieser Gewaltakt kann nicht als »Mißverständnis« und »Kommunikationspanne« abgetan werden. Beim Überfall auf die Diaz-Schule kann auch nicht mehr die Rede sein von verängstigten und überforderten Polizisten, die sich in einer Notwehrsituation wähnen, sondern es handelt sich eindeutig um einen Angriff gegen Menschen, die als Feinde betrachtet werden: um einen Racheakt.

Gewalt im Spezialgefängnis

Das Bild der blutigen Tage von Genua wird aber erst komplett, wenn nun auch die dritte und wahrscheinlich drastischste Episode eingefügt wird.

Das Polizeigefängnis Bolzaneto wurde für den Gipfel zu einer Art Spezialgefängnis für den »Black Block« eingerichtet. Alle verhafteten sollten hier identifiziert und anschließend aus in andere Gefängnisse verlegt werden. Auch hier scheint es unmöglich, an verbindliche Zahlen zu kommen. Während eine wenige Tage nach dem Treffen durchgeführte Untersuchung von 240 Personen ausgeht, haben einige Beamte im Rahmen der Gerichtsverhandlungen von etwa 500 Personen gesprochen, die zumindest vorübergehend in Bolzaneto festgehalten worden seien.

In zahlreichen Fällen haben Menschen, die in Bolzaneto arrestiert waren, von physischer wie psychischer Gewalt berichtet. Den Festgehaltenen wurde unter anderem das Recht verweigert, mit einem Anwalt Kontakt aufzunehmen und jemanden über ihren Aufenthaltsort zu informieren. Weiter wurden die Gefangenen, auch verletzte, gezwungen, in demütigenden und schmerzhaften Positionen zu verharren. Verletzte wurden zum Teil nicht medizinisch behandelt, andere wurden bei den Untersuchungen gedemütigt und mißhandelt.

Die Beamten haben in explizit faschistischer und rassistischer Manier die Gefangenen beleidigt und eingeschüchtert, Frauen wurde sexuelle Gewalt angedroht. Innerhalb weniger Tage wurden alle Demonstranten vom Gericht freigelassen, da die Anschuldigungen allesamt unhaltbar waren. Am 14. Juli 2008 wurden in erster Instanz 15 Urteile (zwischen fünf Monaten und fünf Jahren) gegen anwesende Personen gesprochen, dreißig Beschuldigte wurden hingegen freigesprochen. Am 5. März 2010 wurden in zweiter Instanz 44 Urteile gesprochen, obwohl die Taten zu diesem Zeitpunkt größtenteils verjährt waren (die kurzen Verjährungsfristen hängen auch damit zusammen, daß 2001 in Italien der Straftatbestand »Folter« nicht existierte und die Beamten vorwiegend wegen Amtsmißbrauchs angeklagt worden sind).

Die juristische Interpretation der blutigen Tage von Genua führt jedoch nicht bloß wegen der vielen Ungereimtheiten zu einer verzerrten Sicht auf die Ereignisse. Das Nebeneinander von drei Verfahren suggeriert, daß es sich um drei voneinander losgelöste Ereignisse handle. Um das, was 2001 in Genua passiert ist, in seiner Komplexität zu verstehen, muß es in einem größeren politischen und historischen Rahmen betrachtet werden.

Im »Kriegszustand«



Polizeiangriffe auf genehmigte Demonstrationen, Gewalt gegen linke Aktivisten und Mißhandlungen von Gefangenen prägten die G-8-Proteste in Genua (21. Juli 2001)

Dem G-8-Gipfel in Genua sind verschiedene Treffen vorausgegangen, bei denen es zu heftigen Straßenschlachten und Fällen von Polizeibrutalität gekommen war (Seattle, Davos, Neapel, Göteborg).

Bei allen erwähnten Protesten läßt sich eine Art gemeinsame Matrix ausmachen. Bereits im Vorfeld der Treffen schürten Medien und Politik ein Klima der Angst und des Notstandes, so daß sich die polizeistrategischen Überlegungen fast ausschließlich auf die Aufstandsbekämpfung fokussierten.

Die Örtlichkeiten der Treffen wurden immer stärker abgeschottet. Während sich die Demonstranten bei den WEF-Gipfeltreffen in Davos in den frühen 1990er Jahren bis auf wenige Meter dem Veranstaltungsort nähern konnten, wurden in der Folge immer größere Sperrkreise um den Veranstaltungsort gezogen und in quasimilitärischer Manier bewacht. In Genua betrug der Perimeter der roten Zone acht Kilometer, in Prag waren es noch zwei Kilometer gewesen.

Die apokalyptischen Lageeinschätzungen der Polizei und der Inlandsgeheimdienste führten dazu, daß die Polizeikontingente einerseits mit Hilfskräften aufgestockt und anderseits mit Sondereinheiten aus dem Bereich des Antiterrorismus und der Aufstandsbekämpfung verstärkt wurden. Von den 6300 Carabinieri, die in Genua im Einsatz waren, waren 1700 Hilfskräfte, sprich Rekruten, wie auch der Carabiniere Placanica. Bei den italienischen Polizeikräften bestanden die Mobilen Einheiten bis zum Jahr 2000 zu 70 bis 80 Prozent aus Hilfskräften. Speziell in Italien wurden als Sondereinheiten auch gerichtspolizeiliche Spezialabteilungen aus der Mafia­bekämpfung eingesetzt, deren Arbeitsalltag im Überwachen wirklich gefährlicher Gefangener besteht.

Regelmäßig kam es zwischen lokalen Polizeikorps und nationalen Polizeigremien zu Unklarheiten bezüglich der Einsatzleitung, was zu Kommunikationspannen führte – ein organisatorischer Mißstand, der durch die Präsenz zusätzlicher Sicherheitsspezialisten der teilnehmenden Regierungschefs zusätzlich verschärft wurde.

Zwei weitere Sachverhalte kommen hinzu: In den vergangenen 20 bis 30 Jahren ist es zu einem Paradigmenwechsel bei Polizeieinsätzen gekommen. Nach den zum Teil äußerst gewalttätigen Zusammenstößen in den 1970er Jahren hat sich die sogenannte Deeskalationsstrategie durchgesetzt. In Genua wurde dieser stillschweigende Pakt zwischen Organisatoren und Behörden einseitig aufgekündigt – dem polizeilichen Großaufmarsch standen fröhliche, unvorbereitete Demonstranten gegenüber, die weder über einen eigenen Sanitätsdienst noch über einen Ermittlungsausschuß, geschweige denn über einen Ordnungsdienst verfügten.

Der zweite historische Prozeß, der zu beachten ist, hängt mit einer Verschiebung der Grenze zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben zusammen. Seit dem Ende des Kalten Krieges werden militärische Einsätze im Ausland als polizeiliche Interventionen dargestellt und von Einheiten durchgeführt, die einen militärpolizeilichen Auftrag haben. Die Kehrseite dieser Medaille ist, daß Polizisten, die an solchen Einsätzen beteiligt waren, eine militärische Vorstellung von Polizeiarbeit entwickeln. Die Militarisierung der Polizei könnte einer der Hauptgründe für das absolut unverhältnismäßige Vorgehen sowohl beim Angriff auf die Demo als auch beim Überfall auf die Diaz-Schule und die Praktiken in Bolzaneto sein. Wahrscheinlich sahen sich tatsächlich viele Beamte in einem »Kriegszustand«.

Klima der Angst
Im Sommer 2001 kamen all diese Elemente zusammen. Bereits als bekannt wurde, daß das G-8-Treffen in Genua stattfinden sollte, wurde Kritik an der Ortswahl laut. Das historische Zentrum Genuas ist von einem Wirrwarr aus Gassen, Gäßchen und Innenhöfen geprägt, so daß es schwierig ist, bei Massenaufläufen den Überblick zu behalten.

Maßnahmen wie die hermetische Abrieglung des Zentrums (die »Rote Zone«) sowie die Versieglung von Gullys, um das Verbergen allfälliger Sprengsätze zu verhindern, aber auch Ministerpräsident Berlusconis Ankündigung, Leichensäcke bestellt zu haben, führten zusammen mit haltlosen Einschätzungen der Geheimdienste und den reißerischen Szenarien der Medien zu einem Klima der Angst – sowohl bei der Bevölkerung Genuas als auch bei der Polizei. Diese Notstandsstimmung beeinflußte in fataler Weise die strategischen Überlegungen sowie den psychischen Zustand der Polizeikräfte.

Auf Grund von Aussagen diverser Polizeiexponenten im Rahmen der verschiedenen Untersuchungen steht fest, daß sich die polizeilichen Vorbereitungen auf das Treffen einzig auf extreme Konfliktsituationen fixiert hatten. Die deeskalativen Strategien wurden kaum in Betracht gezogen.

Parallel dazu wurden auf der militärischen Ebene unglaublich viele Ressourcen freigesetzt, so wurden Einheiten praktisch von A–Z mit neuem Material ausgerüstet und kurzfristig mit zusätzlichem, ungeeignetem Personal aufgestockt.

Ein für Italien spezifisches Element, das sich äußerst negativ auf die polizeistrategischen Abläufe ausgewirkt hat, ist die historische Konkurrenz zwischen Polizia und Carabinieri. Die Polizia di Stato untersteht dem Innenministerium und entspricht dem, was auch in anderen europäischen Ländern die Polizei ist. Die Carabinieri unterstehen dem Verteidigungsministerium und sind Militärs, die auch im Inland Polizeifunktionen übernehmen. Bei ordnungspolizeilichen Einsätzen (Demonstrationen, Sportanlässe und ähnliches) werden Carbinieri herangezogen, aber die Einsatzleitung liegt immer in den Händen eines Polizeikommandanten und nicht eines Militärs. Was die Situation jedoch an die Grenze des Absurden führt, ist, daß der polizeiliche Einsatzleiter nicht berechtigt ist, den ihm zugeteilten Carabinieri direkt Befehle zu erteilen. Er muß den Befehl dem ranghöchsten Carabiniere mitteilen, damit dieser den Befehl an seine Männer weitergibt.

Aus den Prozeßakten ist ersichtlich, daß es während des G-8-Treffens zu grotesken Kommunikationspannen gekommen war, zum Teil logistischer und zum Teil technischer Natur.

Unter Einbezug genannter Faktoren erscheint nun auch die Erschießung Carlo Giulianis in einem anderen Licht. Um zu verstehen, wie es auf der Piazza Alimonda zum Angriff auf den Jeep gekommen war, aus dem der Carabiniere Placanica geschossen hatte, muß ein Ereignis, das sich kurze Zeit zuvor abgespielt hatte, betrachtet werden: Im Verlauf der Demonstrationen vom Freitag kam es zu diversen »militanten Aktionen« gewalttätiger Gruppen. Trotz der martialischen Aufrüstung im Vorfeld des Treffens wurden diese von den Ordnungskräften mit wenig Gegenwehr zugelassen.

Am Freitag kam es im Quartier Marassi, abseits der bewilligten Kundgebungen, zu Sachbeschädigungen und der Plünderung eines Supermarktes. Ein Trupp von ungefähr 300 Carabinieri zu Fuß, begleitet von Kastenwagen und Räumungsfahrzeugen, bewegte sich zum Ort des Geschehens und verirrte sich angeblich, so daß der Zug frontal auf die bewilligte Kundgebung stieß. Aus unerklärlichen Gründen griffen die Carabinieri den Umzug mit äußerster Gewalt an, und es kam zu einer massiven Straßenschlacht, bei der unzählige, friedliche Demonstranten verletzt wurden.

Gemäß der Tonaufzeichnungen, die während des Prozesses abgespielt wurden, waren die Carabinieri, die den Umzug angegriffen hatten, über das Vorbeiziehen des bewilligten Umzugs informiert worden, und ein Funktionär aus der Zentrale äußert sogar seinen Mißmut über den Angriff.

Weiter weisen die Tondokumente auch eine lange Funkunterbrechung zwischen Einsatzzentrale und der Einheit, die die Attacken ausgeführt hat, auf, ohne daß alternative Kommunikationsmittel zum Einsatz gekommen wären.

Die Rekonstruktion im Prozeß bestätigt das Bild eines schlecht koordinierten Angriffs unter Einsatz vorwiegend repressiver Mittel.

Todesschuß auf Carlo

Die Attacken sehen nicht nach einem Versuch aus, die Kundgebung aufzulösen oder zu stoppen, sondern richten sich gegen die Masse der Demonstrationsteilnehmer.

Im Zusammenhang mit diesen Ausschreitungen bleibt der Carabinieri-Jeep auf der Piazza Alimonda stecken, wird von Demonstranten umzingelt, und es kommt zum tödlichen Schuß auf Carlo Giuliani.

Der Vizekommandant, Adriano Lauro, damals polizeilicher Einsatzleiter einer Hundertschaft Carabinieri, erklärt das Zurückbleiben des Jeeps folgendermaßen: »Ich war für die öffentliche Ordnung zuständig, mußte aber die Befehle über den Kapitän der Carabinieri mitteilen. Mir war es in dieser Situation jedoch unmöglich, den Kapitän unter hundert gleich uniformierten Carabinieri auszumachen! Des weiteren waren die Carabinieri untereinander mit Funk verbunden, aber ich nicht mit ihnen. Unter diesen Umständen ist es nicht möglich, einen verzettelten Rückzug im Griff zu haben.«

Während die juristische Betrachtung der blutigen Tage von Genua nur bedingt zur Aufklärung des Geschehens beiträgt, wird bei einer historisch-politischen Sichtweise erkennbar, daß es sich bei den Gewalttaten nicht um Einzelfälle und Anomalien handelte, sondern um gewollte, zum Teil geplante Übergriffe, die im Kontext eines beängstigenden Chaos’ und im Wissen um politische Rückendeckung begangen wurden.

Daß sich in einer unübersichtlichen Situation unter Streß eine Gruppendynamik ergibt, in der die lautesten und am aggressivsten auftretenden Beamten so etwas wie eine Führungsrolle übernehmen, ist nicht erstaunlich – eine Rolle, die von den diversen Sondereinheitlern übernommen worden war.

In diesem Zusammenhang fällt ein beunruhigendes Vakuum in der Literatur zu diesen Geschehnissen auf: Viel wurde geschrieben zu den verschiedenen Gerichtsverfahren, zur Polizeistrategie und zum Tod von Carlo Giuliani. Carlo wurde zu einem regelrechten Märtyrer gemacht. Sowohl in der wissenschaftlichen Literatur als auch in den Produktionen der Globalisierungsgegner lassen sich keine Indizien auf eine psychologische Aufarbeitung dieser traumatischen Ereignisse finden – zum einen findet sich immer wieder die etwas blauäugige Forderung an die Gerichte, die Wahrheit ans Licht zu bringen und den Tätern die gerechte Strafe zukommen zu lassen, zum anderen lassen sich Anstrengungen im Bereich der Antirepressionsarbeit erkennen – aber was ist aus den Tausenden traumatisierten Menschen geworden, die nach Genua gereist sind in der Erwartung, an einem Volksfest gegen die Globalisierung teilzunehmen, und dann um ihr Leben fürchten mußten? Was ist aus den Mädchen geworden, die nackt Pirouetten drehen mußten unter den anzüglichen Bemerkungen der Polizisten? Was ist aus denen geworden, die stundenlang stehen mußten, ohne aufs WC gehen zu dürfen, und sich in die Hose gepißt haben? Was ist aus den Jungs geworden, die nackt den Korridor vor den Zellen putzen mußten? Was ist aus den Genossinnen und Genossen geworden, die gezwungen wurden, faschistische Lieder zu singen? Sie alle sind nicht gestorben in Genua – kämpfen sie noch oder wurden sie allein gelassen mit ihren Erinnerungen an jene blutigen Tage?

Vom Autor erscheint im August das Mediabook »Die blutigen
Tage von Genua«, Band 17 in der Bibliothek des Widerstands im
Laika-Verlag. Es hat rund 200 Seiten und wird mit fünf
Dokumentarfilmen zum Preis von 24,90 Euro angeboten. In Kürze
ist es im
jW-Shop erhältlich:

www.jungewelt-shop.de


Creative Commons LicenseDieses Werk ist unter einer
Creative Commons-Lizenz
lizenziert.

Trackback URL:
https://rageo.twoday.net/stories/34633359/modTrackback